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Kassenmittel, Betriebsmittel

Kassenmittel, Betriebsmittel
vom 24. Januar 1992

Außer Kraft getreten am 14. November 2022 durch Erlass vom 14. November 2022

Schreiben vom 26.03.1991 - Kassenmittel, Betriebsmittel, Az. H 1214

Zur weiteren Erhöhung der Qualität der Kassendisposition für den Landeshaushalt sind höhere Anforderungen an die Zuarbeiten der Ressorts (Anmeldung der Betriebsmittel) zu stellen. Betriebsmittelanmeldungen, die formal für die Einnahmen und Ausgaben von einem Zwölftel des Jahresplanansatzes ausgehen, können künftig nicht mehr akzeptiert werden. Deshalb sind ab sofort

  • in die Betriebsmittelanmeldung nur die tatsächlich in dem Monat auszuzahlenden Auszahlungen aufzunehmen. Bei unerwartet notwendig werdendem höheren Betriebsmittelbedarf ist eine begründete Nachmeldung dem Referat II/8 zuzusenden. Über die Mittel kann erst verfügt werden, wenn die Bestätigung durch das Referat II/8 erfolgt ist.
  • bei erkennbarem Minderbedarf gegenüber der Betriebsmittelanmeldung dem Referat II/8 der nicht benötigte Betrag mitzuteilen.
  • Zuweisungen vom Bund unbedingt in die Betriebsmittelanmeldung aufzunehmen. Der voraussichtliche Eingang dieser Mittel auf dem Konto der Landeshauptkasse ist dem Referat II/8 anzuzeigen. Ist das bei der Betriebsmittelanmeldung noch nicht möglich, so ist dem Referat II/8 die Information über die Auslösung des Zahlungsvorgangs mitzuteilen.
  • die Betriebsmittelanmeldung von allen Ressorts termingerecht und in der mit der Anlage des o. a. Schreibens festgelegten Gliederung einzureichen.
  • die Betriebsmittelanmeldungen sowie die Nachmeldungen durch den BdH zu bestätigen.
  • die Personalausgaben nicht mehr in die Ausgabedisposition einzubeziehen.
  • Zuweisungen und Zuschüsse nach ihrem Zahlungsgrund (Kapitel bzw. Kapitel und Titel) zu trennen. Dafür können die Leerzeilen des Vordrucks genutzt werden.