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„Kommunale Kriminalprävention (KKP) im Land Brandenburg“ - Eckpunktepapier des Ministeriums des Innern und für Kommunales
„Kommunale Kriminalprävention (KKP) im Land Brandenburg“ - Eckpunktepapier des Ministeriums des Innern und für Kommunales
vom 1. Juni 2017
(ABl./17, [Nr. 36], S.787)
Das Gesamtkonzept „Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV)“ - nunmehr bezeichnet als „Kommunale Kriminalprävention (KKP)“ - ist essenzieller Bestandteil der Brandenburger Sicherheitsarchitektur und basiert auf der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Vorbeugung von Straftaten. Denn die Ursachen von Kriminalität sind vielfältig wie auch vielschichtig. Hierbei müssen insbesondere gesellschaftliche, individuelle, soziale und situative Aspekte berücksichtigt werden.
Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg initiierte im Jahr 1992 die konzertierte Aktion „Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV)“, welche mit den Regelungen im Erlass „Sicherheit in den Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg durch den Ausbau der konzertierten Aktion ‚Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV)‘“ vom 11. Oktober 1995 (ABl. S. 926) ihren Abschluss fand.
Das seit über 20 Jahren bestehende Konzept hat sich bewährt, musste jedoch den strukturellen, rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Die Resultate eines kontinuierlichen und partizipativen Prozesses der Fortentwicklung stellen das vorliegende strategische Eckpunktepapier „Kommunale Kriminalprävention (KKP) im Land Brandenburg“ sowie die Einzelregelung „Sicherheitspartner des Landes Brandenburg im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention (KKP)“ dar. Die betroffenen Akteure, wie verschiedene Bereiche des Innenministeriums, unterschiedliche Fachressorts, Kommunale Spitzenverbände, Polizeibeiräte sowie ausgewählte Sicherheitspartnerschaften, wurden in einem Abstimmungsverfahren an den Basispapieren beteiligt. Beide Regelungen heben den in Absatz 2 genannten Erlass auf.
Das KKP-Eckpunktepapier des Ministeriums des Innern und für Kommunales charakterisiert die Ebene des strategisch-abstrakten Handlungsrahmens mit überwiegendem Empfehlungscharakter für eine effektive und nachhaltige Präventionsarbeit vor Ort. Dieser wird sowohl durch Einzelregelungen (operative Ebene) als auch Informationsmöglichkeiten (informative Ebene) konkretisiert.
Im Rahmen der Anpassung des Gesamtkonzeptes „KKP“ an den aktuellen Bedingungen soll nach spätestens drei Jahren eine Fortschreibung des in Rede stehenden Strategiepapieres stattfinden.