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Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Rechtsbehelfen in Kirchensteuersachen
Abschließende Entscheidung im Widerspruchsverfahren

Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Rechtsbehelfen in Kirchensteuersachen
Abschließende Entscheidung im Widerspruchsverfahren

vom 15. Juni 2004

OFD Cottbus, Verfügung vom 03. Februar 1995, S 2447 - 6 - St 113

Im Rahmen der Neustrukturierung der brandenburgischen Steuerverwaltung wird die Besitz- und Verkehrssteuerabteilung der OFD Cottbus zum 30.06.2004 aufgelöst.

Aus diesem Grund ist das jeweils für die Kirchensteuer zuständige Finanzamt ab dem 01.07.2004 auch Widerspruchsbehörde in Kirchensteuersachen. Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erläßt dann das Finanzamt den Widerspruchsbescheid selbst, wenn es dem Widerspruch nicht abhilft.