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Erlass des Ministeriums des Innern über die Zuständigkeit für die Unterzeichnung der Jubiläumsdankurkunde

Erlass des Ministeriums des Innern über die Zuständigkeit für die Unterzeichnung der Jubiläumsdankurkunde
vom 23. April 1997

Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzenzur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg (JubVwV)

hier: Zuständigkeit für die Unterzeichnung der Dankurkunde

Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 3. März 1997; Az.: 15.8 - 1104 - 45.4

Anlage

Die anliegende Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg (JubVwV) sowie das ergänzende Einführungsrundschreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die JubVwV ist am 3. April 1997 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht worden. Sie trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Zur Regelung der Zuständigkeit für die Unterzeichnung der Dankurkunde für ein 25-jähriges Dienstjubiläum gemäß Ziffer 2 c der JubVwV lege ich für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern folgendes fest:

  1. Der Minister des Innern unterzeichnet die Dankurkunde für
    • die Beamten des Ministeriums des Innern,
    • die Leiter der Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern sowie
    • die Beamten in Behörden und Einrichtungen des Geschäftsbereichs, bei denen sich das Ministerium des Innern die Ernennungszuständigkeit vorbehalten hat.
  2. Der jeweilige Behörden- bzw. Einrichtungsleiter unterzeichnet die Dankurkunde für die Beamten seiner Dienststelle, soweit die Übertragung der Ernennungszuständigkeit erfolgt ist.

Werner Müller

Anmerkung:

Die o. g. Anlage (Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg [JubVwV]) ist im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 13 vom 3. April 1997 veröffentlicht und ist deshalb hier nicht beigefügt worden.