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Gewährung von Investitionszulage für aufgezogene Zuchtsauen

Gewährung von Investitionszulage für aufgezogene Zuchtsauen
vom 23. Januar 1997

Außer Kraft getreten

Die mit Verfügung vom 12.02.1993 - InvZ 1260 - 6 - St 111 - angeordnete Berichtsvorlage für Fälle, in denen Investitionszulage für Zuchtsauen aus eigener Aufzucht mit Herstellungskosten von über 800 DM beantragt wird, hebe ich hiermit auf.

Bei der Entscheidung derartiger Fälle, die dem Zeichnungsvorbehalt des Sachgebietsleiters unterliegen, bitte ich insbesondere folgendes zu beachten:

  • Vor einer abschließenden Entscheidung ist die Stellungnahme des ALS zwingend einzuholen.
  • Bei der Stellungnahme des ALS ist darauf zu achten, dass nur die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen berücksichtigt werden.
  • Bei der Anerkennung einzelner Aufwendungen ist darauf zu achten, dass Tierverlustausgleichskosten sowie Selektionsausgleichskosten nicht berücksichtigt werden (Hinweis: anhängiges Verfahren vor dem FG Brandenburg 3 K 495/96 I).
  • Aufwendungen, die für die ersten 80 Haltungstage geltend gemacht werden, dürfen nicht dem gängigen Markterlös entsprechen, ggf. muss eine Kürzung um den in den geltend gemachten Aufwendungen enthaltenen Gewinnaufschlagsatz (15 % - 20 %) erfolgen.