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Aufgaben und Organisation der IKT-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg

Aufgaben und Organisation der IKT-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg
vom 15. Juli 2026
(JMBl/26, [Nr. 8], S.63)

Mit der Allgemeinen Verfügung über die IT-Organisation im Geschäftsbereich der Justiz vom 16. Oktober 2023 (JMBl. S. 172) wurden die formalen Grundlagen der IT-Organisation neu geregelt und die innerhalb der IT-Organisation wahrzunehmenden Aufgaben konkretisiert. Für die danach bei den Arbeitsgerichten des Landes Brandenburg verbleibenden Aufgaben nimmt eine Leitstelle für Informations- und Kommunikationstechnik die Koordination der Aufgaben der Systemverwaltenden und der eingerichteten Kompetenzteams wahr. Die wahrzunehmenden Aufgaben und organisatorischen Strukturen dieser Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg innerhalb der IT-Organisation im Geschäftsbereich der Justiz ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.

1 Organisation und Struktur der Leitstelle für Informations- und Kommunikationstechnik für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg

1.1 Die Leitstelle für Informations- und Kommunikationstechnik für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg (IKT-Leit ArbG) ist bei dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel eingerichtet. Sie ist unter der postalischen Adresse des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel mit dem Zusatz „IKT-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg“ zu erreichen. Die Präsidentin oder der Präsident des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg beruft eine IT-Dezernentin oder einen IT-Dezernenten der IKT-Leit ArbG (einschließlich Vertretung). Die Dezernentin oder der Dezernent koordiniert die Aufgabenwahrnehmung innerhalb der IKT-Leistelle und vertritt die IKT-Leitstelle nach außen.

1.2 Die IKT-Leit ArbG ist mit dem ihren Aufgaben entsprechenden notwendigen Personal des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel auszustatten, dessen Einsatz im Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel festzulegen ist.

2 Aufgaben

Die IKT-Leit ArbG koordiniert und bündelt die Aufgaben der Systemverwaltenden und Kompetenzteams aller Arbeitsgerichte in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) sowie der Gemeinsamen Verfahrenspflegestelle (GVPS). Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  1. Unterstützung der Störungs- und Problembeseitigung durch den Service Desk des ZenIT (First Level Support) oder verantwortliche Fachbereiche (Second Level Support),
  2. Unterstützung der Systemverwaltenden und Kompetenzteams bei der Meldung und Qualifizierung von Störungen,
  3. Beratung der Leitungen der Arbeitsgerichte in Bezug auf IT- und Fachanwendungen,
  4. Initiierung, Vorbereitung, Durchführung von und Begleitung bei
    • Änderungen der Konfiguration von Fachverfahren und von erforderlichen Anpassungen des Schreibwerks an die Erfordernisse der Gerichte, sowie
    • Angelegenheiten des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Kommunikation,
  5. Vorbereitung und Begleitung bei der Beschaffung von Informationstechnik,
  6. Mitwirkung in Projektteams bei der Einführung neuer IT-Fachverfahren oder Techniken.

Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg kann die Aufgaben konkretisieren, einschränken und weitere Aufgaben vorsehen.

3 Übertragung von Zugriffsrechten

Die Gerichtsleitungen der Arbeitsgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin übertragen den verantwortlichen Mitarbeitenden des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel die Zugriffsrechte, die für die Erfüllung der unter Nummer 2 benannten Aufgaben erforderlich sind.

4 Information und Abstimmung

Soweit die Erfüllung der unter Nummer 2 übertragenen Aufgaben die Arbeitsgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin betrifft, ist die Abstimmung mit deren Gerichtsleitungen sicherzustellen. Sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, obliegt das Letztentscheidungsrecht dem Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg in Abstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

5 Dienstreisen

Für dienstlich veranlasste Fahrten der für die IKT-Leit ArbG tätigen Mitarbeitenden zu den Arbeitsgerichten und den Gerichtstagen des Landes Brandenburg, dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg, dem Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg sowie den Einrichtungen des Landes und den Landesbetrieben gemäß § 9 des Landesorganisationsgesetzes gilt die Dienstreise als genehmigt. Genehmigungen anderer Dienstreisen erteilt die örtliche Geschäftsleitung. Die Dienstreisen sind aus den Titeln der Gruppe 527 zu finanzieren. Zur Prüfung der Auskömmlichkeit der dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind die Dienstreisen vor Antritt anzuzeigen.

6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Allgemeine Verfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung „Aufgaben und Organisation der ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg“ vom 26. Juni 2012 (JMBl. S. 58), die durch Allgemeine Verfügung vom 16. Dezember 2022 (JMBl. 2023 S. 27) geändert worden ist, außer Kraft.

Potsdam, den 15. Juli 2026

Der Minister der Justiz und für Digitalisierung
In Vertretung

Ernst Bürger