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Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB),
2. Fortschreibung, Stand: 02-2004
(RE Nr. 17-2004 des MSWV, Abt. 5)
Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB),
2. Fortschreibung, Stand: 02-2004
(RE Nr. 17-2004 des MSWV, Abt. 5)
vom 20. Oktober 2004
Außer Kraft getreten
An die
Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
nachrichtlich: Landesrechnungshof
- Runderlass des MSWV, Abt. 5 Nr. 4/2000 vom 21.01.2000 i. V. m. dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1999 vom 30.12.1999 - Einführung des HVA F-StB
- Runderlass des MSWV, Abt. 5 Nr. 32/2001 vom 11.12.2001 i. V. m. dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 42/2001 vom 05.11.2001 - Einführung der 1. Fortschreibung des HVA F-StB
- Runderlass des MSWV, Abt. 5 Nr. 20/2002 vom 12.09.2002 i. V. m. dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/2002 vom 26.08.2002 - Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
- Runderlass des MSWV, Abt. 5 Nr. 25/2003 vom 06.03.2003 i. V. m. dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 07/2003 vom 17.02.2003 - 2. VO zur Änderung der Vergabeverordnung
Anlage: ARS Nr. 18/2004 vom 23.07.2004
Mit seinem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 26/1999 vom 30.12.1999 hat das BMVBW die Regelungen des „Handbuches für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB)“ im Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.
Der Bund/Länder-„Hauptausschuss Verdingungswesen im Straßen- und Brückenbau“ hat das HVA F-StB u. a. wegen der seit dem 15.02.2003 in Kraft getretenen neuen Vergabeverordnung, der VOF, Ausgabe 2002, der Umstellung auf den Euro als alleinige Währungseinheit, der Schuldrechtsreform durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sowie der Rechtsprechung zu Nachprüfungsverfahren überarbeitet und fortgeschrieben.
Mit dem ARS Nr. 18/2004 gibt das BMVBW diese 2. Fortschreibung des HVA F-StB bekannt.
Die 2. Fortschreibung des HVA F-StB wird hiermit für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt und ist ab sofort bei der Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten anzuwenden.
Den kommunalen Straßenbauverwaltungen wird über das MI eine entsprechende Anwendung empfohlen.
Druck und Vertrieb der Fortschreibung wurde dem FGSV-Verlag Köln übertragen.
Die 2. Fortschreibung des HVA F-StB ist bei
FGSV-Verlag GmbH
Wesselinger Str. 17
50999 Köln
Tel.: 02236/38463
Fax: 02236/384640
in der gleichen Stückzahl wie bei der Erstausgabe und 1. Fortschreibung anzufordern. Weitere benötigte komplette Mehrexemplare können ebenfalls von dort bezogen werden.
Die Runderlasse Nr. 32/2001 vom 11.12.2001 (Bezug 2.) und Nr. 20/2002 vom 12.09.2002 (Bezug 3.) werden hiermit aufgehoben.
Im Auftrag
Ullrich Mehlmann