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Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB)
(RE Nr. 04-2000 des MSWV, Abt. 5)

Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB)
(RE Nr. 04-2000 des MSWV, Abt. 5)

vom 21. Januar 2000

An die

Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg

nachrichtlich: Landesrechnungshof
                    Innenrevision

Anlage: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1999 des BMVBW, S 12/70.24/7 F 99 vom 30.12.1999

Mit seinem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1999 hat das BMVBW das HVA F-StB zur Anwendung im Bereich der Bundesfernstraßen bei der Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten eingeführt.

Ich führe hiermit das HVA F-StB für den Bereich der Landesstraßen ein und bitte, bei der Vergabe und dem Abschluss von Verträgen mit Ingenieuren und Landschaftsarchitekten sowie bei deren Abwicklung die Richtlinien des HVA F-StB zu Grunde zu legen.

Den kommunalen Straßenbauverwaltungen wird über das MI eine entsprechende Anwendung empfohlen.

Druck und Vertrieb der Neuausgabe ist dem FGSV-Verlag, Köln, übertragen. Die Druckausgabe kann in der für Sie entsprechenden Anzahl bezogen werden bei der

FGSV-Verlag GmbH
Postfach 50 13 62
50973 Köln
Tel.: (0221) 93 55 73-0
Fax: (0221) 39 37 47.

Nachfolgende Rundschreiben/-erlasse sind damit aufgehoben:

  1. Das ARS Nr. 20/1995 und mein Runderlass Nr. 31/1995 - Vertrags- und Verdingungswesen - vom 20.12.1995, die Einführung des HIV-StB betreffend
  2. Das ARS Nr. 36/1996 und mein Runderlass Nr. 16/1996 - Vertrags- und Verdingungswesen - vom 21.11.1996, Hinweise zur Anwendung der HOAI und Erläuterungen zur EG-Dienstleistungsrichtlinie betreffend
  3. Das ARS Nr. 13/1997 und mein Runderlass Nr. 7/1997 - Vertrags- und Verdingungswesen - vom 14.04.1997 und den ergänzenden Schreiben vom 23.07.1997 - Az.: 54.3-8212 bzw. 08. 01. 1998 des BLVS - Az.: 51 - , die Verpflichtung der Auftragnehmer nach dem Verpflichtungsgesetz betreffend.

Im Auftrag

Vollpracht