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Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA L-StB) - Ausgabe März 2007/Fassung Oktober 2007
RE Nr. 13-2007 (HVA L-StB)

Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA L-StB) - Ausgabe März 2007/Fassung Oktober 2007
RE Nr. 13-2007 (HVA L-StB)

vom 13. Dezember 2007

An den

Landesbetrieb Straßenwesen

nachrichtlich: Landesrechnungshof

Runderlass des MIR, Abt. 5 Nr. 08/2007 vom 27.07.2007 i. V. m. dem Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 08/2007 vom 31.05.2007 - Einführung HVA L-StB, Ausgabe März 2007

Anlage: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2007 vom 08.11.2007

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2007 vom 08.11.2007 werden Richtlinien und Vordrucke des “Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA L-StB), Ausgabe März 2007 in Umsetzung des “Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II)“ geändert.

Danach entfällt ab sofort die Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister durch die Bewerber bzw. Bieter und wird durch eine Eigenerklärung der Bewerber oder Bieter, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht vorliegen, im Angebotsschreiben ersetzt.

Bei Vergabeverfahren, denen ein Teilnahmewettbewerb vorausgeht, ist die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag zu fordern.

Die erleichterte Nachweisführung für Bewerber/Bieter nach MEG II gilt ebenfalls im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens, wonach auch hier die Unternehmen zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit nur noch die entsprechende Eigenerklärung vorlegen.

Der Auftraggeber kann jederzeit selbst eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anfordern; bei Lieferungen und Leistungen mit einer Auftragssumme ≥ 30.000 € ist er jedoch dazu verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, diese Auskunft beim Bundeszentralregister einzuholen.

Die von den Vergabestellen zu veranlassende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.

Anfragen zur Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über einen Bewerber/Bieter sind (z. Zt. noch) schriftlich an das

Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Fax: (0228) 99 410 5050

zu stellen. Die Internetadresse zum Herunterladen der für eine Anfrage erforderlichen Formulare (Vordrucke GZR 5 bzw. GZR 6) ist schriftlich per Fax unter der Nr. (0228) 99 410 5340 beim Bundesamt für Justiz zu erfragen.

Die Änderungen in den Abschnitten, Mustern und Vordrucken des HVA L-StB sind unter II. des ARS Nr. 11/2007 aufgeführt und den Anlagen 1 - 8 zu entnehmen.

Das aktualisierte HVA L-StB wird Ende November 2007 auf der Homepage des BMVBS veröffentlicht und kann unter dem Pfad BMVBS/Verkehr/Straße/Straßenbau/Vergabehandbücher/HVA L-StB eingesehen und herunter geladen werden.

Hiermit wird das HVA L-StB, Ausgabe März 2007 in der Fassung Oktober 2007 zur Anwendung bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Für den Bereich der kommunalen Straßen wird eine entsprechende Anwendung empfohlen.

Meinen Runderlass Nr. 08/2007 vom 27.07.2007 i. V. m. dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. 08/2007 vom 31.05.2007 hebe ich hiermit auf.

Im Auftrag

Ulrich Mehlmann