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Vereinbarung über die Bedienung der Wehrgruppe Quitzöbel zur Abwehr von Hochwassergefahren

Vereinbarung über die Bedienung der Wehrgruppe Quitzöbel zur Abwehr von Hochwassergefahren

Das Land Brandenburg und das Land Sachsen-Anhalt schließen nachstehende Vereinbarung:

Die Wehrgruppe Quitzöbel an der Havelmündung und die in der Havelniederung vorhandenen Flutungspolder dienen der Abwehr von Hochwassergefahren an der Elbe und Havel. Sowohl die Wehre als auch die zur Aufnahme von Hochwasser vorgesehenen Flutungspolder befinden sich teils im Land Brandenburg und teils im Land Sachsen-Anhalt. Die Vereinbarung regelt die Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Hochwassergefahrenabwehr mit Hilfe dieser Anlagen. Die bestehende Wehrbedienungsvorschrift für die Wehrgruppe Quitzöbel ist Teil dieser Vereinbarung (Anlage).

§ 1

(1) Zur Durchführung der in der Bedienungsvorschrift vorgesehenen Maßnahmen wird unter Vorsitz der Bezirksregierung Magdeburg eine Sondereinsatzleitung Quitzöbel gebildet. Mitglieder dieser Sondereinsatzleitung sind:

  • für das Land Brandenburg Vertreter
     
    • des Ministeriums des Innern,
    • des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung sowie
    • der durch die Flutung betroffenen Landkreise Rathenow und Kyritz,
       
  • für das Land Sachsen-Anhalt 
    • der Bezirksregierung Magdeburg sowie
    • der betroffenen Landkreise Havelberg und Osterburg.

Die Wasser- Schifffahrtsdirektion Ost ist an der Arbeit der Sondereinsatzleitung Quitzöbel zu beteiligen.

(2) Die Entscheidungen der Sondereinsatzleitung Quitzöbel werden einvernehmlich getroffen.

(3) Die Sondereinsatzleitung Quitzöbel tritt 24 Stunden nach der Vorhersage eines Pegelstandes von über 670 cm für den Pegel Wittenberge zusammen und löst sich auf, wenn eine Entlastung des Elbescheitels in die Havelpolder nicht erforderlich oder nicht möglich ist oder wenn die gefluteten Polder entleert worden sind.

§ 2

(1) Zur Vorbereitung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bedienung der Wehrgruppe und der Flutung der Polder wird ein Beraterstab, bestehend aus Vertretern des Landesumweltamtes (LUA) Brandenburg und des Staatlichen Amtes für Umweltschutz (STAU) Magdeburg, gebildet. Vertreter der Wasser- und Schifffahrtsämter Brandenburg und Magdeburg sollen hinzugezogen werden. Dieser Beraterstab wird durch die Bezirksregierung Magdeburg einberufen, wenn die Hochwasserprognose des STAU Magdeburg für die Elbe mit einem Vorhersagezeitraum von 5 Tagen für den Pegel Wittenberge einen Wasserstand von über 670 cm vorhersagt.

(2) Aufgabe dieses Gremiums ist die Beratung und fachliche Unterstützung der Sondereinsatzleitung bei der Entscheidung über die Bedienung der Wehrgruppe und der Flutung der Havelpolder.

§ 3

Die geplanten oder veranlassten Maßnahmen werden der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, den zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden und Katastrophenschutzbehörden, den beteiligten Ländern und den berührten Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt.

§ 4

Die organisatorischen Vorbereitungen für die Arbeit der Sondereinsatzleitung (Kommunikationswege, Einsatzort u. a.) werden von der Bezirksregierung Magdeburg getroffen.

§ 5

Diese Vereinbarung tritt am Tage der letzten Unterzeichnung durch die Vertreter beider Länder in Kraft.

Für das Land Brandenburg Für das Land Sachsen-Anhalt
Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt
Potsdam, den 01.07.1993

gez.
Platzek

Der Minister für Umwelt,
Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg 
Magdeburg, den 29.04.1993

gez. Rauh

Der Minister für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt
 
Potsdam, den 07.07.93

gez. Ziel

Der Minister des Innern des Landes Brandenburg
Magdeburg, den 15.06.1993

gez. Pinschan

Der Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt