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Automatisiertes Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren)
Einführung des Zahlungsüberwachungsverfahrens (ZÜV)

Automatisiertes Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren)
Einführung des Zahlungsüberwachungsverfahrens (ZÜV)

vom 20. Oktober 2000

Anlage: Auszug aus den Verfahrensrichtlinien für Titelverwalter zum Zahlungsüberwachungsverfahren (Verfahrensbeschreibung; Stand September 1999)

Ab dem 1. November 2000 sind alle Haushaltseinnahmen des Bundes nur noch im Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) gemäß der Nummer 5.4.2 der Richtlinien für Titelverwalter im HKR-Verfahren und den Verfahrensrichtlinien ZÜV (s. Anlage) abzuwickeln.

Somit ist auch bei Einzahlungen über die Bundeskasse Berlin, die die Wohnungsbauprämie betreffen, das Zahlungsüberwachungsverfahren anzuwenden.

Dazu ist es notwendig, dass bei der Bundeskasse Berlin je Bewirtschafter Kassenzeichen beantragt werden.

In die Kassenanordnung ist künftig ein Kassenzeichen und ein Kennzeichen für das Mahnverfahren einzutragen. Der Einzahlungspflichtige ist mit dem Rückforderungsbescheid aufzufordern, bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt das mitgeteilte Kassenzeichen anzugeben.

Die entsprechenden Überweisungsträger mit eingedrucktem Kassenzeichen und spezieller Bankverbindung für ZÜV werden von der Bundeskasse Berlin bereitgestellt.

Die Beantragung der entsprechenden Kassenzeichen je Bewirtschafter sowie der Überweisungsträger bei der Bundeskasse Berlin erfolgt für die Finanzämter des Landes Brandenburg durch die OFD Cottbus.

Ich bitte um Mitteilung bis zum 03.11.2000, unter Angabe der Bewirtschafter-Nummer, wie viel Kassenzeichen (für zu erwartende Einnahmen) ungefähr im I. Halbjahr 2001 benötigt werden.

Die Bundeskasse Berlin hat auch mitgeteilt, dass sich die Finanzämter zur Vorbereitung der Einführung des Zahlungsüberwachungsverfahrens an Frau Lange, Tel. 030/4243 6555 wenden können.

Außerdem stehen den Finanzämtern für Rückfragen und Konsultationen zur Anwendung des Zahlungsüberwachungsverfahrens die HKR-Sachbearbeiter der Bundeskasse Berlin, Herr Rochner, App. 6042 und Herr Wolf, App. 6267 zur Verfügung. 

Anlagen