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Ermittlung der Herstellungskosten für Kühe bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewährung von Investitionszulage
Kosten vor Geburt bei Milchkühen

Ermittlung der Herstellungskosten für Kühe bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewährung von Investitionszulage
Kosten vor Geburt bei Milchkühen

vom 1. September 1997

Außer Kraft getreten

Der BFH hat mit Urteil vom 15.05.1997 (Az. III R 143/93, BStBl II 1997, 575) entschieden, dass es für Zwecke der Investitionszulage jedenfalls aus Vereinfachungsgründen gerechtfertigt ist, den Herstellungskosten einer Kuh weder anteilig Kosten für ihre Erzeugung und den Unterhalt ihres Muttertieres hinzuzurechnen noch anteilig Aufwendungen für ihr beim ersten Abkalben geborenes Kalb abzuziehen. Der BFH folgt daher im Ergebnis dem BMF-Schreiben vom 28.08.1991(BStBl I 1991, 768) wonach im Investitionszulagenrecht bei Kühen Herstellungsbeginn die Geburt ist.

Investitionszulagenrechtliche Herstellungskosten einer Kuh sind daher die Aufwendungen für das Jungtier von der Geburt bis zum ersten Abkalben.