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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Immissionsschutz - Hinweise zur Aufstellung und Prüfung von immissionstechnischen Untersuchungen (HiU)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Immissionsschutz - Hinweise zur Aufstellung und Prüfung von immissionstechnischen Untersuchungen (HiU)
vom 16. November 2016
(ABl./16, [Nr. 52], S.1555)

Der Runderlass richtet sich an:

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Die „Hinweise zur Aufstellung und Prüfung von immissionstechnischen Untersuchungen (HiU)“ sollen eine nachvollziehbare und auf den gleichen Grundsätzen aufbauende Vorgehensweise für die Erstellung und Prüfung von lärm- und luftschadstofftechnischen Untersuchungen im Rahmen der Entwurfsplanung und Planfeststellung von Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg gewährleisten.

Der Aktualisierungsbedarf der 1999 erstmals eingeführten HiU ergibt sich fortlaufend durch die Änderung von Gesetzen, technischen Regelwerken, Methoden und neuen fachlichen Erkenntnissen. Diese nunmehr 3. Fortschreibung mit Stand 07/2016 wurde aufgrund folgender Punkte durchgeführt:

  • Anpassung an die Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 2012),
  • Aktualisierung der bestehenden Themenkomplexe, insbesondere des Teils luftschadstofftechnische Untersuchungen in Hinblick des Überganges vom Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen (MLuS) zu den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS) und
  • Ergänzung des Teils zur lufttechnischen Untersuchung in Bezug auf Untersuchungen außerhalb des Anwendungsbereiches der RLuS.

Hiermit werden die „Hinweise zur Aufstellung und Prüfung von immissionstechnischen Untersuchungen (HiU)“, Stand 07/2016 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nr. 4/2012 vom 31. Januar 2012 (ABl. S. 287) wird hiermit aufgehoben.

Die HiU soll fortlaufend an neue Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst werden. Der jeweils aktuelle Stand der HiU steht unter der Internetadresse des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg www.ls.brandenburg.de als Download zur Verfügung.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.