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Aufhebung des Runderlasses für die Zuwendung von Mitteln an die Landkreise und kreisfreien Städte für Hilfeangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder (Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, Beratungsangebote)

Aufhebung des Runderlasses für die Zuwendung von Mitteln an die Landkreise und kreisfreien Städte für Hilfeangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder (Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, Beratungsangebote)
vom 5. Juli 2017
(ABl./17, [Nr. 29], S.635)

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