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Ermittlung der Herstellungskosten für Zuchtsauen für die Gewährung von Investitionszulage

Ermittlung der Herstellungskosten für Zuchtsauen für die Gewährung von Investitionszulage
vom 23. März 1998

Außer Kraft getreten

Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat mit Urteil vom 25.11.1997 3 K 495/96 I entschieden, dass die Herstellungskosten der wegen Krankheit oder aus qualitativen Gründen für Zuchtzwecke als ungeeignet angesehenen und deshalb ausgeschiedenen Tiere (Tierverlust- und Selektionsausgleichskosten) nicht als Herstellungskosten der mit der ersten Abferkelung fertiggestellten Tiere anzusehen sind.