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Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr im Land Brandenburg
Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr im Land Brandenburg
vom 13. Januar 1993
Außer Kraft getreten am 15. November 2024 durch Erlass vom 13. November 2024
Auf der Grundlage des § 26 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen des Landes Brandenburg vom 14.06.1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13 vom 08.07.1991) lege ich folgende einheitliche Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr im Land Brandenburg fest:
Die Kennzeichen sind in roter Farbe, möglichst in Reflexrot RAL 3019 oder mit reflektierende Klebefolie ausgeführt.
Als Kennzeichen sind zu verwenden:
- Streifen in einer Länge von 70 mm und einer Höhe von 10 mm,
- Ringe in einer Höhe von 10 mm.
Die Kennzeichnung ist folgendermaßen durchzuführen:
Auf der Helmschale muss ein retroflektierender (20 mm - plus/minus 2 mm) breiter Streifen, Farbe RAL 9019 (reflex reinweiß) ringförmig aufgeklebt sein (Feuerwehrhelm nach DIN 14940 und ehemaliger Brandschutzhelm-DDR).
Soweit z. Z. für die genannten Funktionsträger eine andere Helmkennzeichnung verwendet wird, bitte ich, im Interesse einer einheitlichen Kennzeichnung des genannten Personenkreises, die neue Kennzeichnung bis zum 01.01.1993 einzuführen.
Im Auftrag
gez. Pillath