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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS, Ausgabe 2015)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS, Ausgabe 2015)
vom 29. Januar 2016
(ABl./16, [Nr. 7], S.201)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2015 vom 26. August 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS)“ mit der Bitte um Einführung bekannt gegeben.

Hiermit werden das HBS, Ausgabe 2015 und die Hinweise des ARS Nr. 14/2015 für Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Folgende Hinweise sind zu beachten:

Für die Bemessung geplanter Anlagen (Neu-, Um- und Ausbau) ist die Bemessungsverkehrsstärke im Prognosezustand anzusetzen.

Als Grundlage für die Bemessung ist die jeweils zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Verkehrsprognose anzusetzen.

Für Netzabschnitte der Straßenkategorie LS I, denen aufgrund einer geringen Verkehrsnachfrage eine Entwurfsklasse (EKL) 2 zugewiesen wird, kann die angestrebte mittlere Pkw-Fahrtgeschwindigkeit nicht in jedem Fall nachgewiesen werden. Für diese Fälle ist eine Einzelfallentscheidung zu punktuell höherem Ausbaustandard oder zur Abminderung der Zielstellung vorzunehmen.

Über die Erfahrungen bei der Anwendung des HBS ist bis zum 30. Juni 2017 zu berichten.

Das HBS 2015 ist beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.