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Grundsteuerbefreiung für Grundstücke der Gemeinden und Gemeindeverbände, die der Abfallentsorgung dienen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG)

Grundsteuerbefreiung für Grundstücke der Gemeinden und Gemeindeverbände, die der Abfallentsorgung dienen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG)
vom 15. August 1997

Außer Kraft getreten

Zur Frage der Grundsteuerpflicht von Grundstücken der Gemeinden und Gemeindeverbände, die der Abfallentsorgung dienen, bitte ich, unter Hinweis auf das BFH, Urteil v. 23.10.1996, I R 1 - 2/94, BStBl II 1997, 139 folgende Auffassung zu vertreten:

Die Abfallentsorgung durch Gemeinden und Gemeindeverbände stellt - wie bisher - eine hoheitliche Tätigkeit dar. Die von den Kommunen betriebenen Deponien sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG als steuerbefreit anzusehen. Von der Befreiung auszunehmen sind die Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die der Abfallverwertung - speziell der Kompostierung - dienen oder zur Erfüllung der Entsorgungsaufgabe privaten Betreibern überlassen werden.

Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.