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Verwaltungsvorschrift zur Erstellung der Grundstücksmarktberichte im Land Brandenburg (Grundstücksmarktbericht-Richtlinie - GMB-RL)
Verwaltungsvorschrift zur Erstellung der Grundstücksmarktberichte im Land Brandenburg (Grundstücksmarktbericht-Richtlinie - GMB-RL)
vom 1. Oktober 2005
Außer Kraft getreten am 30. September 2011 durch Verwaltungsvorschrift vom 1. Oktober 2005
Ministerium des Innern
Referat SP/6
Verwaltungsvorschrift zur Erstellung der Grundstücksmarktberichte im Land Brandenburg
(Grundstücksmarktbericht-Richtlinie - GMB-RL)
Stand: Oktober 2005
Vom 1. Oktober 2005
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sollen Feststellungen über den Grundstücksmarkt, insbesondere über Umsatz- und Preisentwicklung, in einem Grundstücksmarktbericht zusammenfassen und veröffentlichen (§ 13 GAV).
Auf der Grundlage der ausgewerteten Kaufpreise und weiterer Daten der Kaufpreissammlung (im Sinne des § 8 Abs. 11 GAV) hat der Gutachterausschuss sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten, insbesondere Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke nach der jeweiligen Lage auf dem Grundstücksmarkt abzuleiten. Diese Daten sollen auf geeignete Weise, vorzugsweise im Grundstücksmarktbericht, veröffentlicht werden (§ 12 Abs. 1 GAV).
Die Nutzer der Grundstücksmarktberichte wünschen eine Standardisierung der Berichte, die einerseits das Auffinden bestimmter Informationen erleichtern und andererseits den Vergleich der Informationen mehrerer Gutachterausschüsse ermöglichen soll. Ziel der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Standards ist somit auch die Verbesserung der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Um einen größeren Wiedererkennungseffekt bei den Produkten der Gutachterausschüsse zu erzielen, ist zudem - zumindest in einem bestimmten Maße - die Einführung eines einheitlichen Layouts der Grundstücksmarktberichte erforderlich.
Zur Gestaltung der Grundstücksmarktberichte wird daher Folgendes bestimmt:
1. Gliederung und Inhalt des Grundstücksmarktberichts
1.1 Gliederung
(1) Der Grundstücksmarktbericht ist entsprechend dem als Anlage 1 aufgeführten Muster zu gliedern.
(2) Die Hauptgliederungspunkte (nicht kursiv dargestellt) sind von allen Gutachterausschüssen beizubehalten, d. h. sie sind grundsätzlich aufzuführen und mit Ausführungen auszufüllen. Soweit keine hinreichend qualifizierten Angaben vorliegen, ist ein kurzer allgemeiner Hinweis (z. B. bezüglich des Umsatzes, eine Angabe zur Stichprobe und allgemeine Aussagen zu den vorliegenden Verkäufen) erforderlich.[1]
(3) Die übrigen Gliederungspunkte (kursiv dargestellt) können von den Gutachterausschüssen aufgeführt werden. Auch hier ist die Mustergliederung anzuhalten, d. h. wenn zu einem der übrigen Punkte Angaben vorliegen, ist die Durchnummerierung der Mustergliederung bis zu diesem Punkt einzuhalten.[2]
(4) Bei Bedarf können weitere Unterpunkte eingeführt werden, entweder als neuer “übriger Punkt“ (die Durchnummerierung der Mustergliederung wäre in diesem Fall einzuhalten) oder als Unterpunkt innerhalb eines Gliederungspunktes.[3]
(5) Ist zu einem Gliederungspunkt nur ein weiterer Untergliederungspunkt vorhanden, kann dieser Untergliederungspunkt mit dem Gliederungspunkt zusammengefasst werden.[4]
1.2 Inhalt
(1) Zu den unter Gliederungspunkt 3 („Rahmendaten zum Grundstücksmarkt“) fallenden Daten zählen insbesondere Informationen über die Entwicklung von Bautätigkeit, Baukosten, Zinsen, Lebenshaltungskosten, Mieten und allgemeine Informationen zu Sanierungs-, Entwicklungs- und Stadtumbaugebieten.
(2) Unter den Gliederungspunkten 5.1, 6.1 und 8.1 („Allgemeines“) können ggf. Interpretationen und Ergänzungen der Umsatzzahlen sowie Angaben zu den Marktbeteiligten aufgeführt werden. Existiert kein Gliederungspunkt “Allgemeines“ können grundsätzlich unter jedem Hauptgliederungspunkt solche allgemeinen Inhalte ohne weitere Untergliederung aufgeführt werden.
(3) Auswertungen für spezielle Teilmärkte können i. d. R. unter “sonstige bebaute Objekte“ oder “sonstige unbebaute Grundstücke“ dargestellt werden.[5]
(4) Prognosen über die zukünftige Entwicklung des Grundstücksmarkts sind nicht in den Grundstücksmarktbericht aufzunehmen. Sie können jedoch in geeigneter Form in die begleitende Öffentlichkeitsarbeit (siehe Nr. 2.3) einfließen.
(5) In Grundstücksmarktberichten ist Werbung grundsätzlich untersagt. Zulässig sind jedoch Informationen über Produkte der Kataster- und Vermessungsverwaltung.
2. Medien und Ausgabeformen
2.1 Turnus und Zeitpunkt der Veröffentlichung
(1) Grundstücksmarktberichte sollen von den Gutachterausschüssen jährlich veröffentlicht werden. Berichtszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr. Die Darstellung von Umsatzentwicklungen hat auf der Grundlage der bis zum 15. Februar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres, in der Geschäftsstelle eingehenden Kauffälle zu erfolgen.
(2) Der Grundstücksmarktbericht soll bis zum 30. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres veröffentlicht werden.
2.2 Medien/Ausgabeformen
(1) Der Grundstücksmarktbericht ist in gedruckter Form herauszugeben. Er kann zusätzlich in digitaler Form (Datei im pdf-Format) auf CD-ROM herausgegeben werden.
(2) Ein Auszug aus dem Grundstücksmarktbericht ist binnen eines Monats nach Herausgabe auf der Internet-Seite der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (www.gutachterausschuesse-bb.de) als Download bereitzustellen (Datei im pdf-Format). In diesem sollen lediglich ein Titelblatt (Muster siehe Anlage 2), das Inhaltsverzeichnis des Marktberichts und die Ausführungen der Gliederungspunkte 1 („Der Grundstücksmarkt in Kürze“) und 4 („Übersicht über die Umsätze“) enthalten sein.
2.3 begleitende Öffentlichkeitsarbeit
(1) Die Herausgabe des Grundstücksmarktberichts soll durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden (z. B. Herausgabe einer Pressemitteilung oder eines Flyers, Durchführung eines Pressegesprächs). Diese Informationen zum Grundstücksmarktbericht können bei Bedarf separat im Internet präsentiert werden.
(2) Zwischenauswertungen von Kauffällen (z. B. Darstellung der Umsatz- und Preisentwicklung im 1. Halbjahr) können in geeigneter Form, z. B. im Internet, veröffentlicht werden.
3. Layout
3.1 Format, Titelblatt und Impressum
(1) Die Grundstücksmarktberichte werden im Format DIN A4 herausgegeben.
(2) Die Grundstücksmarktberichte weisen ein in wesentlichen Elementen einheitliches Titelblatt auf (Muster siehe Anlage 3). Die Gestaltung des in dem Muster gestrichelt umrandeten Bereichs, einschließlich die Gestaltung und Platzierung des Titels “Grundstücksmarktbericht 20xx“, ist dem Gutachterausschuss freigestellt.
(3) Die Grundstücksmarktberichte weisen ein einheitliches Impressum auf, das auf der Rückseite des Titelblatts abzudrucken ist (Muster siehe Anlage 4).
(4) Wird der Grundstücksmarktbericht auch auf einer CD-ROM herausgegeben, so ist das Booklet in einer dem Titelblatt der Druckausgabe entsprechenden Form zu gestalten.
3.2 Gestaltung der übrigen Seiten
Es sind Kopf- und Fußzeilen zu verwenden, die zumindest den Herausgeber (z. B. Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald) und den Titel (Grundstücksmarktbericht 20xx) enthalten. Die weitere Gestaltung der Seiten, insbesondere die Wahl von Schriftart, Schriftgröße und Farbgebung sowie die Verwendung von Spalten und Marginalien, ist dem jeweiligen Gutachterausschuss freigestellt.
4. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Richtlinie tritt am 1. Oktober 2005 mit Wirkung für das Berichtsjahr 2005 in Kraft. Sie tritt am 30. September 2011 außer Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieser Richtlinie tritt die Verwaltungsvorschrift zur Erstellung der Grundstücksmarktberichte im Land Brandenburg vom 03.Januar 2005 außer Kraft.
Anlage 1
Gliederung des Grundstücksmarktberichts
1. Der Grundstücksmarkt in Kürze | ||
2. Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes | ||
3. Rahmendaten zum Grundstücksmarkt | ||
3.1 3.2 |
Berichtsgebiet, regionale Rahmenbedingungen Wirtschaftliche Entwicklung , Stadtentwicklung |
|
4. Übersicht über die Umsätze | ||
4.1 4.2 4.3 |
Vertragsvorgänge Geldumsatz Flächenumsatz |
|
5. Bauland | ||
5.1 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.4 5.4.1 5.4.2 5.5 5.6 5.7 |
Allgemeines Individueller Wohnungsbau Preisniveau Preisentwicklung, Bodenpreisindexreihen Umrechnungskoeffizienten Geschosswohnungsbau Preisniveau Preisentwicklung, Bodenpreisindexreihen Umrechnungskoeffizienten Gewerbliche Bauflächen Preisniveau Preisentwicklung, Bodenpreisindexreihen Bauerwartungsland und Rohbauland Sonstiges Bauland Erbbaurechte |
|
6. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke | ||
6.1 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.3 6.4 |
Allgemeines Landwirtschaftliche Flächen Preisniveau Preisentwicklung, Bodenpreisindexreihen Umrechnungskoeffizienten Forstwirtschaftliche Flächen Höfe |
|
7. Sonstige unbebaute Grundstücke | ||
8. Bebaute Grundstücke | ||
8.1 8.2 8.2.1 8.2.2 8.2.3 8.2.4 8.3 8.3.1 8.3.2 8.3.3 8.3.4 8.4 8.4.1 8.4.2 8.4.3 8.5 8.6 8.6.1 8.6.2 8.6.3 8.6.4 8.7 8.7.1 8.7.2 8.7.3 8.7.4 8.8 8.9 |
Allgemeines Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser Preisniveau Preisentwicklung Marktanpassungsfaktoren Vergleichsfaktoren Reihenhäuser, Doppelhaushälften Preisniveau Preisentwicklung Marktanpassungsfaktoren Vergleichsfaktoren Wohnungseigentum Preisniveau Preisentwicklung Vergleichsfaktoren Teileigentum Mehrfamilienhäuser Preisniveau Preisentwicklung Liegenschaftszinssätze, Rohertragsfaktoren Vergleichsfaktoren Verwaltungs- und Geschäftshäuser Preisniveau Preisentwicklung Liegenschaftszinssätze, Rohertragsfaktoren Vergleichsfaktoren Gewerbe- und Industrieobjekte Sonstige bebaute Objekte |
|
9. Bodenrichtwerte | ||
9.1 9.2 9.3 9.4 |
Gesetzlicher Auftrag Bodenrichtwerte für Bauland (Beispiele, Übersichten) Besondere Bodenrichtwerte Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke |
|
10. Nutzungsentgelte, Mieten, Pachten | ||
10.1 10.2 10.3 |
Nutzungsentgelte Mieten Pachten |
|
11. Aufgaben des Gutachterausschusses und Oberen Gutachterausschusses |
Anhang
Anschriften der Gutachterausschüsse in Brandenburg
Statistische Angaben zum Berichtsgebiet (soweit nicht unter Gliederungspunkt 3)
Übersichtskarte für das Berichtsgebiet (soweit nicht unter Gliederungspunkt 3)
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Anlage 4
Impressum
Herausgeber: Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Landkreis Dahme-Spreewald
Postfach 14 41
15904 Lübben (Spreewald)
Telefon: 0 35 46/20 27 59
Telefax: 0 35 46/20 12 64
eMail: gaa@dahme-spreewald.de
Internet: www.gutachterausschuesse-bb.de/LDS/index.htm
Bezug: Geschäftsstelle des Gutacherausschusses
(Anschrift usw. siehe oben)
Gebühr: nach Gutachterausschuss-Gebührenordnung
Titelfoto: ???
Vervielfältigung und Verbreitung des Grundstücksmarktberichts ist nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung ist mit Quellenangabe gestattet.
[1] Beispiel:
zu 7. Sonstige unbebaute Grundstücke
Es wurden im Berichtsjahr 5 sonstige unbebaute Grundstücke umgesetzt. Eine Aussage zum Preisniveau ist wegen der unterschiedlichen Nutzungen nicht repräsentativ und unterbleibt daher.
[2] Beispiel:
Es liegen Vergleichsfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser, nicht jedoch Marktanpassungsfaktoren vor. Die Gliederung des Abschnitts 8.2 muss dann folgendermaßen aussehen:
8.2 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser
8.2.1 Preisniveau
8.2.2 Preisentwicklung
8.2.3 Marktanpassungsfaktoren
8.2.4 Vergleichsfaktoren
Unter dem Punkt “Marktanpassungsfaktoren“ (Gliederungspunkt 8.2.3) genügt ähnlich wie im Beispiel unter Fußnote 1 ein kurzer allgemeiner Hinweis.
[3] Beispiel:
Angaben zu Zwangsversteigerungen können z. B. als neuer übriger Punkt unter dem Hauptgliederungspunkt 3 („Rahmendaten zum Grundstücksmarkt“; z. B. als Gliederungspunkt 3.3) oder als Unterpunkt bei den einzelnen Teilmärkten unter “Allgemeines“ (z. B. als Gliederungspunkt 8.1.1) stehen.
[4] Beispiel:
Wenn beispielsweise unter 5.3 („Geschosswohnungsbau“) nur 5.3.1 („Preisniveau“) belegt ist, wird 5.3.1 als Nummerierung nicht aufgeführt. Die Gliederung wird in “5.3 Geschosswohnungsbau - Preisniveau“ umbenannt.
[5] “7. Sonstige unbebaute Grundstücke“ sind z. B. Naturschutzflächen, Grünanlagen, Verkehrsflächen, Radwege, Deiche, Abbauflächen, Gartenland, Kleingärten, Hausgärten, Sportplätze, Gewässer, Deponien, Lagerplätze,...
„8.9 Sonstige bebaute Objekte“ sind z. B. Wochenendhäuser, Villen, Garagen, Hotels, Pensionen, Gastronomie, Windkraftanlagen, Schulen, öffentliche Einrichtungen,...