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Gewinnausschüttungen 2002 und 2003 der Aventis S.A., Straßburg, an ihre deutschen Aktionäre

Gewinnausschüttungen 2002 und 2003 der Aventis S.A., Straßburg, an ihre deutschen Aktionäre
vom 29. Juli 2003

OFD Cottbus, Verfügung vom 12. November 2002,S 1301 - 71 - St 211

Im Hinblick auf die erhebliche Zahl von deutschen Aktionären der Aventis S.A. wurde im Interesse aller Verfahrensbeteiligten in Abstimmung mit der Gesellschaft und der französischen Verwaltung in den vergangenen Jahren ein „vereinfachtes Verfahren“ zur Inanspruchnahme der im DBA-Frankreich vorgesehenen Vergünstigungen eingeführt, das als Sammelverfahren abgewickelt wird. Das für die Ausschüttung 2001 angewandte Verfahren ist in der o. g. Verfügung vom 12.11.2002 im Einzelnen dargestellt. Es beinhaltet sowohl die Freistellung von der französischen Kapitalertragsteuer als auch die Gewährung der französischen Steuergutschrift („avoir fiscal“).

Auf Antrag der Aventis S.A. ist auch für die Ausschüttungen im Juni 2002 und im Mai 2003 ein vereinfachtes „Verfahren 2002“ bzw. „Verfahren 2003“ angewandt worden, die dem „Verfahren 2001“ nachgebildet sind und wie dieses ohne den Vordruck RF 1A auskommen. Dabei geht es nur noch um die Ermäßigung der französischen Kapitalertragsteuer von 25 % auf 15 %, da die französische Steuergutschrift für Ausschüttungen ab 01.01.2002 nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. BStBl. 2002 I S. 891; Artikel 9 Abs. 2 DBA-Frankreich).

Die Informationen aus den sogenannten „Sammellisten“ der „Verfahren 2002“ und „2003“ werden derzeit EDV-technisch aufbereitet und den Finanzämtern in Kürze zur Verfügung gestellt.

In der Anlage ist eine Verfahrensbeschreibung für das Jahr 2003 beigefügt, die auch für das Jahr 2002 entsprechend gilt.

Es ist beabsichtigt, das vereinfachte Verfahren für einen längeren Zeitraum und eventuell auch für andere große französische Unternehmen zu genehmigen. Ich bitte daher um Mitteilung, wenn sich bei der Abwicklung in den Finanzämtern Probleme ergeben.

Anlagen