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Gestaltungsvorgaben von Briefkopfbögen im Geschäftsbereich des MdF

Gestaltungsvorgaben von Briefkopfbögen im Geschäftsbereich des MdF
vom 8. Mai 2002

Außer Kraft getreten am 1. August 2024

Kabinettvorlage Nr. 473/2000

Vom 01. Oktober 2001

Die Landesregierung hat auf der Grundlage o. g. Kabinettvorlage beschlossen, für die gesamte Landesverwaltung ein einheitliches Erscheinungsbild für die äußere Form der Schriftstücke sowie für alle Informations- und Werbeträger festzulegen. In Umsetzung dieses Kabinettbeschlusses wurden seitens der Staatskanzlei neue Gestaltungsrichtlinien erarbeitet, die seit dem 17.10.2001 gelten und im Intranet „BB-Intern“ mit aktuellem Stand vom 14.03.2002 veröffentlicht sind.

Diese Gestaltungsrichtlinien sind entsprechend dem o. g. Schreiben des CdS in allen Ressorts verbindlich einzuführen.

Für den Geschäftsbereich des MdF gelten für die Gestaltung von Briefkopfbögen u. ä. folgende ressortspezifische Muster:

1. Für das Ministerium der Finanzen gilt:

  • Briefkopfbogen des Ministers/der Ministerin des Ministeriums der Finanzen (Adler farbig)
  • Briefkopfbogen des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen (Adler farbig)
  • Briefkopfbogen für den allgemeinen Schriftverkehr des Ministeriums (Adler einfarbig schwarz)

2. Für den nachgeordneten Bereich des MdF gilt:

  • Briefkopfbogen für den allgemeinen Schriftverkehr (Adler einfarbig schwarz)

Die anliegenden Muster für die Kurzmitteilung und Telefax sind für den gesamten Geschäftsbereich einheitlich gestaltet. Das gilt auch für die Visitenkarten.

Die Gestaltungsrichtlinien sind im Intranet Brandenburg „BB-Intern“ veröffentlicht. Das MdF verfügt über eine CD, die auf Anfrage bereitgestellt werden kann.

Die Gestaltungsrichtlinien sowie die anliegenden Muster zu den Briefbögen gelten ab sofort und sind im Zuge der regulären Neubeschaffung des Geschäftsbedarfs und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen.

Mein Erlass I/1 O 1624 - 1/93 vom 17. Juni 1993 tritt mit dieser Neuregelung außer Kraft.

Anlagen