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Gemeinnützigkeit von Erfinderclubs
Gemeinnützigkeit von Erfinderclubs
vom 14. April 2000
Als Anlage übersende ich das mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmte Merkblatt des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) zu Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs (mir bekannt gegeben mit Erlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg vom 18.02.2000, 35 - S 2223 - 2/00; BMF, Schreiben vom 04.02.2000, IV C 6 - S 0171 - 4/00). Ich bitte bei der gemeinnützigkeitsrechtlichen Beurteilung von INSTI-Erfinderclubs nach den im Merkblatt dargestellten Grundsätzen zu verfahren.
Nach Auskunft des BMBF sollen Erfinderclubs Wissen über alle Fragen übermitteln, die für Erfinder von Interesse sind (z. B. Patentrecht, Sinn von Gruppenarbeit); dies geschieht durch Gespräche und Vorträge. Zum Teil forschen die Erfinderclubs auch selbst. Eine Vielzahl der Erfinderclubs wurde an oder im Zusammenhang mit Schulen (z. B. an Gymnasien) oder Hochschulen gegründet und bietet damit wichtige praxisbezogene Ergänzungen zum jeweiligen Unterricht; in anderen Clubs haben sich erfahrene Erfinder zusammengeschlossen.
Das BMBF unterstützt seit 1995 die Gründung von Erfinderclubs im Rahmen des Projekts zur Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft INSTI. Mit der Unterstützung wird das politische Ziel verfolgt, von früher Jugend an Phantasie, Kreativität, Team- und Erfindergeist anzuregen.