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Umgang mit fremden Geldsorten
Umgang mit fremden Geldsorten
vom 26. Februar 2002
Münzen in ausländischer Währung
Münzen in ausländischer Währung werden von der Deutschen Bundesbank als der kontoführenden Bank der Kassen des Landes nicht mehr zwecks Verwertung entgegengenommen. Ein Gegenwert in Euro kann somit für diese Münzen nicht erlangt werden.
Mit Bezug auf Nr. 1.2 der Anlage 2 zu Nr. 28.2 VV zu § 70 LHO weise ich die Kassen und Zahlstellen des Landes daher an, Münzen in ausländischer Währung ab sofort nicht mehr anzunehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die von den Zahlstellen in den Justizvollzugsanstalten zwecks Verwahrung anzunehmenden Gelder.
Ich bitte, die Zahlstellen Ihres Geschäftsbereiches zu informieren.