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Georeferenzierte Gebäudeadresse
Georeferenzierte Gebäudeadresse
vom 2. Oktober 2003
Zu verzeichnen ist ein zunehmend wachsender Bedarf nach Georeferenzierung der Gebäudeadresse. Da es Kernaufgabe der Vermessungsverwaltungen der Länder ist, raumbezogene Objekte wie das Gebäude als Liegenschaft im Sinne des VermLiegG zu beschreiben und darzustellen, hat die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) beschlossen, diese Nachfrage bundeseinheitlich zu bedienen. Aber auch Landes- und kommunale Einrichtungen benötigen diese Daten mit hoher Priorität.
Die „Georeferenzierte Gebäudeadresse“, liegt als Untermenge der Darstellung und Beschreibung von Gebäuden in der Zuständigkeit der Katasterbehörden. Sie erfordert einen flächendeckenden Nachweis der Gebäude mit amtlich festgesetzter Bezeichnung und hat das Ziel, die tatsächliche Hausnummer und ihre Positionierung im amtlichen Bezugssystem aktuell zu führen.
Zur Realisierung des Projektes „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ wird Folgendes festgelegt:
- Die LGB liefert den Katasterbehörden bereits vorhandene Gebäudeinformationen und aus den Luftbildern abgeleitete ALK-taugliche topographische Gebäudeobjekte mit Angabe der Aktualität. Eine Selektierung der Gebäudedaten auf Objekte der Georeferenzierten Gebäudeadresse soll nicht erfolgen. Ergänzende örtliche Erfassungsarbeiten zur Realisierung des Projekts sollen unterbleiben.
- Die Katasterbehörde schlüsselt die von der LGB gelieferten Gebäudedaten mit Hilfe eines Serviceprogramms der Technischen Stelle ALK so um, dass bei Übernahme in den ALK-Datenbestand Verschneidungen durch identische Gebäudekennzeichen ausgeschlossen werden.
- Die umgeschlüsselten Gebäudedaten werden in Folie 84 (Nicht katastermäßig eingemessene Gebäude) übernommen und mit einer speziellen Signatur dargestellt. Durch visuellen Vergleich sind die Gebäudedaten auf Plausibilität zu überprüfen. Doppeldarstellungen in Folie 84 sind sachgerecht zu klären und zu beseitigen.
- Anschließend erfolgt in entsprechender Weise ein Abgleich mit dem Gebäudedatenbestand der Folie 11 (Gebäude). Gebäude, die bereits in Folie 11 geführt werden, verbleiben dort. Der Gebäudenachweis ist zu aktualisieren. Die Katasterbehörde hat deshalb zu entscheiden, ob Gebäude oder Gebäudeveränderungen aus Folie 84 in Folie 11 überführt werden. Für die Überführung stellt die LGB ein Serviceprogramm zur Verfügung.
- Soweit benötigte Gebäudeinformationen nicht vorliegen, obliegt die Erhebung der Gebäudeadresse den Katasterbehörden. Sie wenden sich an die für die Hausnummernbezeichnung zuständigen Stellen. Pseudohausnummern reichen grundsätzlich nicht aus.
- Vor Übernahme der Gebäude in die ALK-Datenbank ist die Rückschlüsselung der Gebäudekennzeichen in die amtliche Kennung (ALK-Richtlinien) vorzunehmen.
- Die LGB stellt ein Programm zur Verfügung, welches aus den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters das Produkt der „Georeferenzierten Gebäudeadresse“ landeseinheitlich im Duktus der AdV realisiert.
- Die Katasterbehörden liefern der LGB in gegenseitiger Abstimmung benötigte Gebäudeinformationen des Liegenschaftskatasters für ATKIS.
Potsdam, 2. Oktober 2003
Im Auftrag
gez. Tilly