Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Erlass zur Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 im Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg

Erlass zur Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 im Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg
vom 27. Oktober 1999

Bezug: Runderlass des MI über die Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften im Land Brandenburg vom 23.11.1992

In Ergänzung des o. g. Runderlasses und auf Grundlage des § 24 BbgKatSG wird die Anwendung der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 100 "Führung und Leitung im Einsatz - Führungssystem" als "Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Dienstvorschrift 100" für den gesamten Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg angewiesen.

Trotz des neuen Titels stellt die FwDV 100 eine Fortschreibung und Anpassung der FwDV 12/1 "Einsatzleitung - Führungssystem" dar. Die Anwendung der FwDV 12/1 wird außer Kraft gesetzt.

Mit der Einführung dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift erübrigt sich der ursprünglich geplante Erlass gesonderter Dienstvorschriften im Bereich des Katastrophenschutzes (KatSDV 100 und KatSDV 102 "Taktische Zeichen und Lagedarstellung").

In Ergänzung bzw. geringfügiger Änderung des bundesweit zur Auslieferung kommenden Textes sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Ziffer 1.2 Gesetzliche Grundlagen"
    In Satz 1 ist statt des Kommas ein Punkt zu setzen. Die Worte "insbesondere das Feuerwehrrecht" sind zu streichen.
    Der Satz "Erfordern Großschadensereignisse die Feststellung ..." ist zu streichen. Stattdessen ist der Satz "Im Verteidigungsfall gilt das Zivilschutzgesetz." einzufügen.
  2. Ziffer 3.2.2 "Einsatzleitung"
    Die Begriffe "Führungsassistent" und "Führungshilfspersonal" sind zusammenzufassen im Begriff "Führungspersonal" (vgl. auch Anlage 1 zur DV 100, Ziffer 1.1.4 und 1.1.5).
  3. Ziffer 3.2.2.2 "Gliederung und Umfang der Einsatzleitung"
    Dieser Abschnitt bezieht sich auf das Führen vor Ort. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist statt des Begriffs "Führungsstab" der Begriff "Technische Einsatzleitung" zu verwenden.
  4. Ziffer 3.2 "Führungsstufen"
    Der im Rahmen der Führungsstufe D genannte "Führungsstab" ist als "Stab der Katastrophenschutzbehörde" (Katastrophenschutzstab) zu bezeichnen.
  5. Anlage 2 "Aufgabenbeschreibung ..."
    Die Überschrift ist wie folgt zu ändern: "Aufgabenbeschreibung für die Sachgebiete einer Führungseinheit/-einrichtung"
    S 2 "Lage", Unterabschnitt "Information", letzter Unterpunkt: "Information der Bevölkerung" ist zu ergänzen um die Worte "in Zusammenarbeit mit S 5".
  6. Anlage 6 "Taktische Zeichen"
    Die Erläuterung zum unter 2.5 genannten Zeichen ist zu ändern in "ABC-Schutz bzw. Gefahrstoffabwehr".
    Statt des unter 2.7 aufgezeigten Zeichens (Versorgung, Logistik) ist das bekanntere Zeichen für "Versorgung" (sog. "Pacman") zu verwenden.

Die Dienstvorschrift wird von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg gedruckt. Der Kostenpunkt je Exemplar ist letztlich von der Bestellmenge abhängig. Er wird sich jedoch voraussichtlich auf ca. 0,80 DM pro Stück bewegen. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Bestellkosten wesentlich erhöhen, wenn innerhalb der untenstehenden Frist keine Sammelbestellung abgegeben wird, da dann der Bezug der Dienstvorschrift nur noch über den Kohlhammer-Verlag zum Stückpreis von ca. 5 DM möglich sein wird.

Ich bitte Sie, alle im Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen entsprechend zu informieren und umgehend eine Bedarfsermittlung durchzuführen.

Der Gesamtbedarf je Landkreis/kreisfreie Stadt ist bis zum 19.11.1999 zu melden.

Bei den Hilfsorganisationen und der Bundesanstalt THW gehe ich davon aus, dass der Bedarf durch den jeweiligen Landesverband zentral ermittelt wird.

gez. i. V. Pahl