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Erstellung von Fachgutachten für WasserschutzgebieteAbstimmung der Arbeitsabläufe LUA - LGRB

Erstellung von Fachgutachten für WasserschutzgebieteAbstimmung der Arbeitsabläufe LUA - LGRB
vom 17. August 1999

Die Zusammenarbeit von LUA und LGRB erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:

  1. Zur Erstellung von Fachgutachten für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten bilden das Landesumweltamt Brandenburg und das Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg eine gemeinsame Koordinierungsgruppe. Diese legt die Arbeitsschritte für jedes Projekt fest.
  2. Beide Ämter benennen Mitarbeiter für die arbeit an den jeweiligen Fachgutachten.
  3. Die Gesamtleitung der Koordinierungsgruppe übernimmt das LUA.
  4. Die Abarbeitung der jeweiligen Projekte wird innerhalb der Koordinierungsgruppe zwischen beiden Ämter abgestimmt (Zeitplan, Arbeitsumfang usw.). Dies gilt auch bei der Vergabe von Leistungen an Dritte.
  5. Die Gesamtverantwortung für die Fachgutachten liegt beim LUA. Hierbei stützt es sich gemäß § 23 (1) BbgWG auf die hydrogeologische Grundlagenerarbeitung des LGRB und dessen Mitwirkungspflicht.

Hinweise zur Arbeit der Koordinierungsgruppe werden von den zuständigen Fachabteilungen des MUNR und des MW gegeben.