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Einrichtung eines Sozialpädagogisch-Medizinischen Dienstes (SPMD) nach § 2 b Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfeggesetz (AG-BSHG)
Einrichtung eines Sozialpädagogisch-Medizinischen Dienstes (SPMD) nach § 2 b Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfeggesetz (AG-BSHG)
vom 23. März 2004
Gemäß § 2 b Abs. 2 AG-BSHG i. d. ab 01.01.2003 geltenden Fassung ist beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe ein Sozialpädagogisch-Medizinischer Dienst einzurichten.
Durch den Einsatz des SPMD soll künftig eine landesweit möglichst gleichmäßige Bewertung des individuellen Hilfebedarfs in der Eingliederungshilfe durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe gewährleistet und dadurch hohe Varianzen zukünftig ausgeschlossen werden. Dieses Instrument ist damit geeignet, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ durch personenzentrierte Hilfen weiter zu verwirklichen und damit zusammenhängend die Kostenentwicklung im Bereich der Eingliederungshilfe bedarfsgerechter zu steuern.
Der SPMD unterliegt der wissenschaftlichen Begleitung nach § 4 c AG-BSHG. Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Begleitung sind die hier getroffenen Regelungen zum SPMD zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Aufgaben des SPMD
Der SPMD ist von den örtlichen Sozialhilfeträgern bei der Durchführung von Fallkonferenzen nach § 2b Abs. 1 AG-BSHG sowie bei der Ermittlung des Hilfebedarfes in besonders schwierigen Einzelfällen für die Hilfen nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG zu beteiligen. In anderen Fällen sowie zur Unterstützung der örtlichen Träger der Sozialhilfe bei ihren Aufgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie der Gesundheitsämter bei ihren Aufgaben nach § 126 BSHG kann er auf deren Anforderung beteiligt werden.
Der SPMD nimmt im Rahmen seiner Beteiligung folgende Aufgaben wahr:
2.1 Aufgaben, die sich aus der verpflichtenden Beteiligung des SPMD durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe ergeben
- Teilnahme an Fallkonferenzen zur Entscheidung über einen stationären Hilfebedarf bei Neufällen
- Fachliche Begutachtung und Beurteilung besonders schwieriger Einzelfälle, zur Ermittlung des Hilfebedarfes und der bedarfsgerechten Hilfe(n), insbesondere
- Ermittlung der geeigneten Hilfe für behinderte Menschen mit spezifischen Problemen (z. B. im Blick auf die Wirkungsweisen auf das Umfeld besonders herausforderndes Verhalten, Menschen mit autistischem Syndrom, hochspezialisierte Pflegebedarfe, Im Blick auf die vereinbarten Rahmenbedingungen der Behindertenhilfe systemsprengendes Verhalten)
- Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Einzelfall zur angemessenen und notwendigen Betreuung in der Einrichtung bei pauschalierter Vergütung.
Die im Rahmen seiner Tätigkeit formulierten Ergebnisse des SPMD sind im Verhältnis zu den örtlichen Trägern der Sozialhilfe von empfehlendem Charakter.
2.2 Aufgaben, bei denen Beratung und Unterstützung durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe und die Gesundheitsämter im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen angefordert wird
- Beratung der örtlichen Sozialhilfeträger bei der Bedarfsanalyse, der Ermittlung des Hilfebedarfs und der Zuordnung zu den Gruppen mit gleichem Hilfebedarf
- Beratung der örtlichen Gesundheitsämter in Fragen der Entwicklung von einheitlichen Verfahren für Gutachtertätigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Beratung der örtlichen Sozialhilfeträger bei der Abgrenzung zu verschiedenen Rehabilitations- und Leistungsträgern
- Beratung der örtlichen Sozialhilfeträger in deren Zusammenwirken mit Trägern von Einrichtungen und Diensten
Bei seiner Beratungstätigkeit spricht der SPMD ausschließlich Empfehlungen aus. Diese Empfehlungen ergänzen die zur Verfügung stehenden Sachverhalte und unterstützen damit den örtlichen Träger der Sozialhilfe bei seiner Entscheidungsfindung.
2.3 Aufgaben im Rahmen von Verhandlungen nach § 93 Abs. 2 BSHG
Einsatz des SPMD
Der SPMD gliedert sich regional (Anlage) und sichert mit seiner sozialpädagogischen Fachkompetenz eine regelmäßige Beratung vor Ort für die Durchführung der Aufgaben nach § 2b Abs. 2 Satz 2 AG BSHG.
Darüber hinaus bietet er seine Beratung nach Bedarf an.
Die medizinische Fachkompetenz sichert der SPMD bei Bedarf ab.
Grundlage für die Tätigkeit des SPMD sind von den öTSH veranlasste medizinische Diagnosen und sozialpädagogische Gutachten im Einzelfall sowie Unterlagen zur Gesamtplanung nach § 46 BSHG.
Die Beteiligung des SPMD an Fallkonferenzen, die der Auswertung von Diagnosen, Gutachten und Rehabilitationszielen sowie der Abstimmung der Hilfen zur Teilhabe nach SGB IX dienen, findet in der Regel vor Beginn der Hilfen statt.
Bei teilstationären Hilfen wird der SPMD in besonders schwierigen Einzelfällen hinzugezogen. Weitere Ausnahmen sind im Einzelfall abzustimmen.
In Eilfällen oder bei der Abklärung von Aufnahmen in Langzeittherapieeinrichtungen oder Einrichtungen für chronisch mehrfach geschädigte Abhängigkeitskranke (CMA) kann die Fallkonferenz auch sequenziell durchgeführt werden.
Zusammensetzung des SPMD
Der SPMD nimmt seine Aufgaben durch die Bündelung von sozialpädagogischer und medizinischer Fachkompetenz unter sozialpädagogischer Leitung wahr.
Er unterhält eine Geschäftsstelle beim LASV.
Im SPMD arbeiten fünf MitarbeiterInnen mit sozialpädagogischer und ein Mitarbeiter mit medizinischer Fachkompetenz zusammen.
Der Leiter des SPMD sichert die Aufgabenwahrnehmung des Dienstes insgesamt. Insbesondere ist er verantwortlich für den sozialpädagogischen Arbeitsbereich des SPMD und dessen Verknüpfung mit dem medizinischen Bereich.
Dem ärztlichen Vertreter im SPMD obliegt die Funktion der Geschäftsführung für die Bereitstellung multiprofessioneller fachärztlicher Kompetenz sowie weiterer Gutachter je nach Bedarf im Einzelfall für die Aufgaben des SPMD intern wie extern, insbesondere im Blick auf die Betrachtung ärztlicher Gutachten, die im Rahmen der Aufstellung des Gesamtplans nach § 46 BSHG vom örtlichen Träger der Sozialhilfe veranlasst wurden. Seine Tätigkeit entspricht nicht der des Landesarztes nach § 62 SGB IX.
Anlage: Zuständigkeitszuordnung SPMD-MitarbeiterInnen
Landessozialamt, Dezernat 51 Stand: 26.01.2004
Zuständigkeitszuordnung SPMD | ||
---|---|---|
Gemeinde-Nr. | Kreis/kreisfreie Stadt | zuständiger SPMD-Mitarbeiter |
51 | Brandenburg | Scharnagl, Ilona |
52 | Cottbus | Dabow, Henrit |
53 | Potsdam | Scharnagl, Ilona |
54 | Frankfurt/O. | Unger, Regina |
60 | Barnim | Schulz, Cornelia |
61 | Dahme-Spreewald | Dabow, Henrit |
62 | Elbe-Elster | Unger, Regina |
63 | Havelland | Scharnagl, Ilona |
64 | Märkisch-Oderland | Schulz, Cornelia |
65 | Oberhavel | Conrad, Liane |
66 | Oberspreewald-Lausitz | Unger, Regina |
67 | Oder-Spree | Schulz, Cornelia |
68 | Ostprignitz-Ruppin | Conrad, Liane |
69 | Potsdam-Mittelmark | Scharnagl, Ilona |
70 | Prignitz | Conrad, Liane |
71 | Spree-Neiße | Dabow, Henrit |
72 | Teltow-Fläming | Unger, Regina |
73 | Uckermark | Schulz, Cornelia |