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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, Ausgabe 2006 (ESAB 2006)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, Ausgabe 2006 (ESAB 2006)
vom 9. März 2018
(ABl./18, [Nr. 15], S.348)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 15/2006 vom 18. September 2006, Sachgebiet 7.01: Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung; Bemessung und Gestaltung der Straßen und Wege hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung die Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, Ausgabe 2006 (ESAB 2006) für Bundesfernstraßen bekannt gegeben und um sofortige Anwendung gebeten. Die ESAB 2006 ist im VkBl. 2006, S. 844 veröffentlicht.

Mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nr. 01/2008 vom 16. Januar 2008 wurden die Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, Ausgabe 2006 (ESAB 2006) befristet eingeführt.

Hiermit werden die „Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, Ausgabe 2006 (ESAB 2006)“ für die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen unbefristet wieder eingeführt.

Den Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg werden die ESAB 2006 als Arbeitshilfe im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung und für die Arbeit der Verkehrsunfallkommissionen zur Kenntnis gegeben.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung weiterhin empfohlen.

Für die Nachrüstung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen im Bestand an Bundesfern- und Landesstraßen wird die Anwendung des Leitfadens für Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen der Bundesanstalt für Straßenwesen empfohlen. Sonderkonstruktionen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn keine alternativen Regellösungen verfügbar sind und dadurch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Die ESAB 2006 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.

Der Leitfaden für Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen wird auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (www.bast.de) bereitgestellt.