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Erster Änderungstarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) vom 22. Juli 2025
Erster Änderungstarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) vom 22. Juli 2025
vom 1. Dezember 2025
(ABl./25, [Nr. 53], S.952)
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2025 durch Ersten Änderungstarifvertrag vom 22. Juli 2025
(ABl./25, [Nr. 53], S.952)
Der Minister des Innern und für Kommunales hat für das Land Brandenburg mit den Gewerkschaften
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), vertreten durch den Bundesvorstand, und
- dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik,
den nachfolgenden Ersten Änderungstarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) abge-
schlossen. Der TV-Restrukturierung LFB ist mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft getreten; die Laufzeit endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.
Erster Änderungstarifvertrag
zur sozialverträglichen Begleitung
der Restrukturierung
des Landesbetriebs Forst Brandenburg
(TV-Restrukturierung LFB)
vom 22. Juli 2025
Zwischen
dem Land Brandenburg,
vertreten durch den Minister des Innern und für Kommunales,
einerseits
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
vertreten durch den Bundesvorstand,
sowie
dem dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik,
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
§ 1
Änderung des TV-Restrukturierung LFB
Der Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) vom 21. November 2022 wird wie folgt geändert:
- In § 16 Absatz 9 wird das Datum „31. Dezember 2032“ durch das Datum „30. Juni 2033“ ersetzt.
- In § 20 Absatz 5 Satz 1 wird das Datum „30. Juni 2025“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.
- In der Protokollerklärung zu § 20 Absatz 5 wird das Datum „30. Juni 2025“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.
- Die Niederschriftserklärung zu § 18 Absatz 9 wird durch folgende Niederschriftserklärung zu § 18 Absatz 9 ersetzt:
„Die Landesregierung erklärt, dass die Dritte Richtlinie zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen gemäß § 187a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 1. Januar 2023 mit Wirkung vom 1. Juli 2025 wieder in Kraft gesetzt wird und bis zum 31. Dezember 2025 gilt.“
§ 2
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft.
Potsdam, den 22. Juli 2025
Für die Gewerkschaften:
Für die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand
Bundesvorsitzender Robert Feiger
Bundesvorstandsmitglied Christian Beck
Für den
dbb beamtenbund und tarifunion
Zweiter Vorsitzender und
Fachvorstand Tarifpolitik Andreas Hemsing
Für das Land Brandenburg:
Minister des Innern und für Kommunales René Wilke
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