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Erster Änderungstarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) vom 22. Juli 2025

Erster Änderungstarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) vom 22. Juli 2025
vom 1. Dezember 2025
(ABl./25, [Nr. 53], S.952)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2025 durch Ersten Änderungstarifvertrag vom 22. Juli 2025
(ABl./25, [Nr. 53], S.952)

Der Minister des Innern und für Kommunales hat für das Land Brandenburg mit den Gewerkschaften

  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), vertreten durch den Bundesvorstand, und
  • dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik,

den nachfolgenden Ersten Änderungstarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) abge-
schlossen. Der TV-Restrukturierung LFB ist mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft getreten; die Laufzeit endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

Erster Änderungstarifvertrag
zur sozialverträglichen Begleitung
der Restrukturierung
des Landesbetriebs Forst Brandenburg
(TV-Restrukturierung LFB)

vom 22. Juli 2025

Zwischen

dem Land Brandenburg,
vertreten durch den Minister des Innern und für Kommunales,

einerseits

und

der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
vertreten durch den Bundesvorstand,

sowie

dem dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik,

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

§ 1
Änderung des TV-Restrukturierung LFB

Der Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) vom 21. November 2022 wird wie folgt geändert:

  1. In § 16 Absatz 9 wird das Datum „31. Dezember 2032“ durch das Datum „30. Juni 2033“ ersetzt.

  2. In § 20 Absatz 5 Satz 1 wird das Datum „30. Juni 2025“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.

  3. In der Protokollerklärung zu § 20 Absatz 5 wird das Datum „30. Juni 2025“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.

  4. Die Niederschriftserklärung zu § 18 Absatz 9 wird durch folgende Niederschriftserklärung zu § 18 Absatz 9 ersetzt:

    „Die Landesregierung erklärt, dass die Dritte Richtlinie zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen gemäß § 187a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 1. Januar 2023 mit Wirkung vom 1. Juli 2025 wieder in Kraft gesetzt wird und bis zum 31. Dezember 2025 gilt.“

§ 2
Inkrafttreten

    Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft.

    Potsdam, den 22. Juli 2025

    Für die Gewerkschaften:

    Für die
    Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
    Bundesvorstand
    Bundesvorsitzender                                                Robert Feiger
    Bundesvorstandsmitglied                                        Christian Beck

    Für den
    dbb beamtenbund und tarifunion
    Zweiter Vorsitzender und
    Fachvorstand Tarifpolitik                                          Andreas Hemsing

    Für das Land Brandenburg:

    Minister des Innern und für Kommunales                 René Wilke