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Erlass Nr. 03/2016 im Ausländerrecht;
Bekanntgabe von Erlassen, Informationen und Abfragen an die Ausländerbehörden über die Austauschplattform des Brandenburgischen IT-Dienstleisters für Dokumente und Informationen "Dialog Brandenburg" (Erlass Nr. 03/2016 Ausländerrecht)
Erlass Nr. 03/2016 im Ausländerrecht;
Bekanntgabe von Erlassen, Informationen und Abfragen an die Ausländerbehörden über die Austauschplattform des Brandenburgischen IT-Dienstleisters für Dokumente und Informationen "Dialog Brandenburg" (Erlass Nr. 03/2016 Ausländerrecht)
vom 19. Februar 2016
Für die Zwecke einer effizienten elektronischen Informationsverwaltung bei der Ausübung der Aufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte, die Große kreisangehörige Stadt Schwedt (Oder) sowie die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in den durch die AAZV übertragenen ausländerbehördlichen Angelegenheiten weise ich mit Wirkung vom 1. März 2016 Folgendes allgemein an:
1 1Meine Erlasse in ausländerbehördlichen Angelegenheiten, meine Informationen in ausländerbehördlichen Angelegenheiten sowie meine Abfragen werden den Ausländerbehörden ausschließlich elektronisch durch Einstellung der Dateien auf der zugangsbeschränkten Site "Ausländerbehörden Brandenburg" der Austauschplattform des Brandenburgischen IT-Dienstleisters für Dokumente und Informationen "Dialog Brandenburg" (Austauschplattform DialogBB)1 bekannt gegeben. 2Die Veröffentlichung der Erlasse in der Datenbank "BRAVORS – Brandenburgisches Vorschriftensystem" bleibt unberührt. 3Dokumente, die nach Satz 1 bekannt gegeben werden, werden nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen.
2 1Die Ausländerbehörden gewährleisten, dass die gemäß Nummer 1 bekannt gegebenen Erlasse, Informationen und Abfragen der Aufsichtsbehörde unverzüglich nach der Einstellung auf der Site "Ausländerbehörden Brandenburg" der Austauschplattform DialogBB in dem für Posteingänge allgemein bestimmten ordnungsgemäßen Geschäftsgang auf dem Dienstweg zur Kenntnis genommen werden.
3 1Die Aufsichtsbehörde stellt für die Sachbearbeitung in ausländerbehördlichen Angelegenheiten weitere Informationen (z. B. zu Passangelegenheiten und zu Rückführungsangelegenheiten sowie sonstige Berichte, Rechtsprechung und Pressemitteilungen) auf der Site "Ausländerbehörden Brandenburg" der Austauschplattform DialogBB bereit. 2Die Ausländerbehörden gewährleisten, dass auch diese Informationen zweckentsprechend genutzt werden.
4 1Unbeschadet der Zugangsbeschränkungen der Site "Ausländerbehörden Brandenburg" der Austauschplattform DialogBB unterliegen die dort gemäß Nummern 1 und 3 eingestellten Dokumente dem allgemeinen Informationszugangsrecht. 2Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrade "VS-Vertraulich" und höher werden nicht eingestellt.
5 1Dokumente werden auf der Site "Ausländerbehörden Brandenburg" der Austauschplattform DialogBB grundsätzlich im Dateiformat ".pdf" (portable document format) eingestellt.
Mein Erlass Nr. 04/2010 vom 9. Juni 2010, Gz.: II/1-801-00, betreffend "Circa Server Brandenburg als ausschließliches Informationsmedium für ausländerrechtliche Informationen, Abfragen, Erlasse etc." ist aufgehoben.
Bitte stellen Sie sicher, dass dieser Erlass an alle Stellen und Personen Ihres Zuständigkeitsbereichs weitergeleitet wird, für den sie Bedeutung haben kann und bestimmt ist.