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Erlass 01/2011 im Personenstandsrecht
Überführung der Testamentsverzeichnisse - Bedienungsanleitung für die Webanwendung ZTR-STA
Erlass 01/2011 im Personenstandsrecht
Überführung der Testamentsverzeichnisse - Bedienungsanleitung für die Webanwendung ZTR-STA
vom 29. April 2011
Das Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz (TVÜG) vom 22. Dezember 2010 ist am 28. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Gemäß § 1 Absatz 1 TVÜG haben die Standesämter und das Amtsgericht Schöneberg in Berlin Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, die in den Testamentsverzeichnissen und der Hauptkartei für Testamente vorliegen, innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes in das Zentrale Testamentsregister zu überführen. Gemäß § 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Bundesnotarordnung ist die Bundesnotarkammer die zuständige Registerbehörde.
Die Registerbehörde entscheidet gemäß § 1 Absatz 2 TVÜG nach Maßgabe des Gesetzes nach pflichtgemäßem Ermessen über das Verfahren der Überführung und arbeitet vertrauensvoll mit den Standesämtern und dem Amtsgericht Schöneberg zusammen, um mit ihnen gemeinsam die vollständige Übernahme der Verwahrungsnachrichten zu gewährleisten.
Zur Vorbereitung eines reibungslosen Übergabeprozesses sind die in der Webanwendung ZTR-STA bereitgestellten Fragebögen durch die Standesämter bis zum 31. Juli 2011 vollständig auszufüllen.
Das BMI hat per Mail am 26.04.2011 in dem beigefügten Schreiben vom 21. April 2011 vorläufige Zugangsdaten, sowie ergänzende Hinweise mitgeteilt und die zwingend zu beachtende Bedienungsanleitung für die Webanwendung ZTR-STA übersandt.
Ich bitte um unverzügliche Übermittlung der Unterlagen an die Standesämter Ihres Zuständigkeitsbereiches.
Darüber hinaus bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Fachaufsicht die fristgerechte Zuarbeit der Standesämter an die Bundesnotarkammer sowie die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Standesamts- und Ortszuordnungen (Ziffer 6.2 und 6.3 der Bedienungsanleitung) nachzuhalten und mir bis zum 15.09.2011 schriftlich zu bestätigen.
Im Auftrag
Keinath