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Erfassung der Eigentümerart (ALB)

Erfassung der Eigentümerart (ALB)
vom 18. Januar 2005

Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB), Erfassung der Eigentümerart

Mit hoher Priorität wird von der Justiz die Einführung des automatisierten Grundbuchs “SolumSTAR“ betrieben. Nicht weniger bedeutungsvoll in diesem Zusammenhang ist die Ablösung des analogen Mitteilungsverfahren zwischen dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster durch eine automatisierte Schnittstelle.

Da das Feinkonzept für die Schnittstelle ein Feld “Eigentümerart (EA)“ nicht vorsieht, wurde die EA im ALB zum optionalen Feld erklärt. Damit sollten manuelle Eingriffe in den automatisierten Ablauf bei der Übernahme der Änderungsdaten aus dem Grundbuch vermieden werden.

Seitens der TUIV-AG ist in einer Sitzung des AK-Archikart ein großes Interesse an einer Unterscheidung der Eigentümer nach privatem Eigentum und juristischen Personen geäußert worden. Die zur Zeit sehr kleinteilige Einteilung der EA ist hier nicht erforderlich.

Aus den Datensätzen der Schnittstelle des Grundbuchs lassen sich EA generieren, die dem Wunsch der TUIV-AG genügen würden. Eine manuelle Erfassung durch die Kataster- und Vermessungsämter wäre nicht erforderlich.

Ich bitte, im Rahmen der Übernahme der Änderungsdaten aus dem Grundbuch automatisiert die folgenden Eigentümerarten aus der Anredekennung der Eigentümer abzuleiten:

AnredekennungEAEA-Schlüssel
keine Anrede, Herr, Frau (ALB 0-2) natürliche Person 10
Firma, juristische Person (ALB 3) juristische Person 20
sonstige juristische Person,
Körperschaft des öffentlichen Rechts (ALB 4)
Körperschaft 30

Die EA sind mit NRW und dem Redaktionsteam ALKIS-OK abgestimmt. Es ist somit sichergestellt, dass die oben aufgeführten EA-Schlüssel nach ALKIS migriert werden können.

Im Auftrag

Dreßler