Suche
Entschädigung der Auskunftspflichtigen und Sachverständigen
Entschädigung der Auskunftspflichtigen und Sachverständigen
vom 21. Juli 2004
OFD Cottbus, Verfügung vom 22.02.1993, S 0256 - 1 - St 233
OFD Cottbus, Verfügung vom 17.11.1994, S 0256 - 1 - St 211B
(Kurzinformation Verfahrensrecht, Ausgabe 11/94)
OFD Cottbus, Verfügung vom 05.06.1996, S 0725 - 1 - St 232
Für Verfahren zur Entschädigung von Auskunftspflichtigen, Zeugen, Sachverständigen und Dritten im Besteuerungs-, Steuerstraf- und Bußgeldverfahren ergeben sich mit Wirkung zum 01.07.2004 folgende Änderungen
Durch Artikel 6 Nr. 2 und Artikel 8 des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz [KostRMoG], BGBl I 2004, S. 718) wurde das Gesetz zur Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) mit Wirkung zum 01.07.2004 aufgehoben. An dessen Stelle trat mit Wirkung zum 01.07.2004 das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz [JVEG]) in Kraft. |
Aufhebung des ZSEG zum 01.07.2004 In Kraft treten des JVEG zum 01.07.2004 |
Durch eine entsprechende Anpassung der §§ 87 Abs. 2 Satz 4 , 107 Satz 1 AO und § 405 Satz 1 AO erhalten Auskunftspflichtige, Zeugen, Sachverständige und Dritte im Besteuerungs-, Steuerstraf- und Bußgeldverfahren ab dem 01.07.2004 nunmehr eine Vergütung bzw. Entschädigung in (entsprechender) Anwendung des JVEG. | Änderungen in §§ 87, 107 und 405 AO |
Sofern der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem 01.07.2004 erteilt wurde oder der Berechtigte vor diesem Zeitpunkt herangezogen worden ist, erfolgt die Vergütung bzw. Entschädigung weiterhin nach dem ZSEG (vgl. § 25 JVEG) | Übergangsregelung |
Im Rahmen der Modernisierung des Kostenrechts wurde 01.07.2004 der 10%ige Abschlag auf Gebühren und Entschädigungen in den neuen Bundesländern abgeschafft. | Abschaffung des 10%igen Abschlags Ost. |
Der Vordruck (Nr. 751/64) wurde überarbeitet und liegt diesem Erlass als Kopiervorlage bei. Die Einstellung dieses Vordruckes unter UNIFA-Word wird möglichst zeitnah veranlasst. | Vordrucke |
Die Bezugsverfügungen hebe ich hiermit auf.
Anlagen
- 1Vordruck 36.1 KB