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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA) - Ausgabe 2013

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA) - Ausgabe 2013
vom 4. Mai 2016
(ABl./16, [Nr. 34], S.859)

Der Runderlass richtet sich an:

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digi­tale Infrastruktur vom 29. Juli 2015, Aktenzeichen StB 13/7143.2/05-04/2077594, wird eine Berücksichtigung der „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau“ (ELA), Ausgabe 2013, bei der Ausführung von landschafts­pflegerischen Maßnahmen im Straßenbau empfohlen.

Die ELA wurden von einem Bund-/Länder-Arbeitskreis in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Landschaftspflegerische Ausführung“ im Arbeitsausschuss „Landschaftsgestaltung“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) erarbeitet.

Sie enthalten Empfehlungen für die Ausführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen im Straßenbau und berücksichtigen die aktuellen fachlichen und rechtlichen Anforderungen.

Die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) baut eng auf den Vorgaben der Landschaftspflegerischen Begleit­planung auf. Für eine aufeinander aufbauende Planung ist es sinnvoll, ein durchgängiges System über alle Planungsebenen bis in die Ausführung, Pflege und Unterhaltung zu etablieren.

Die Vorbereitung und Ausführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ist in einem interdisziplinären Abstimmungs­prozess mit allen beteiligten Fachbereichen, zum Beispiel Landschaftsbau, Erdbau, konstruktiver Ingenieurbau oder ­Betrieb, sicherzustellen. Die ELA geben auch Hinweise zur ­Integration der landschaftspflegerischen Ausführung in die bauliche Ausführung von Straßen (integrierter Bauablaufplan).

Sofern ein besonderes Konfliktpotenzial zwischen Umwelt-/Naturschutz und Straßenbauvorhaben vorliegt, sind in der Bauausführung Leistungen der Umweltbaubegleitung zu erbringen. Hinweise für eine Umweltbaubegleitung sollen bereits im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthalten sein.

Die Empfehlungen zur Landschaftspflegerischen Bauaus­führung innerhalb der ELA werden ergänzt durch die Zusätz­lichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau - Ausgabe 2005 (ZTV La-StB 05). Die ELA enthalten Empfehlungen zu Erwerb und Inanspruchnahme von Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen und zur Verwaltung beziehungsweise Abgabe der Liegenschaften.

Empfehlungen zu Pflege und Unterhaltung und zur Kontrolle und Bestandsdokumentation sollen die dauerhafte Funktion der Maßnahmen sicherstellen. Die Belange des Betriebsdienstes sind bereits bei der Landschaftspflegerischen Ausführungs­planung zu berücksichtigen und in den jeweiligen landschaftspflegerischen Ausführungsplanungs-Maßnahmeblättern und Karten zu dokumentieren

Die Musterkarten LAP spiegeln die durch die ELA vorgegebene Planungspraxis wider.

Die ELA ersetzen die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2), Ausgabe 1993 sowie die Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2003. Außer-dem sind Teile der „Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau“ (HNL-S 99) in die ELA eingeflossen.

Hiermit werden die „Empfehlungen für die landschaftspflege­rische Ausführung im Straßenbau“ (ELA), Ausgabe 2013, im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

In dem Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 23/1997 - Straßenbau vom 5. August 1997 (ABl. S. 824), geändert durch den Runderlass vom 4. März 2016 (ABl. S. 342), wird in Anlage 1 der zweite Anstrich „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2) - Ausgabe 1993 - ARS 39/1993“ aufgehoben.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 27/2002 - Straßenbau „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP) - Ausgabe 1993 - Änderung im Kapitel 2.7.4.3 ,Pflanzabstände‘“ vom 16. Dezember 2002 (ABl. 2003 S. 22) wird aufgehoben.

Die Kapitel 6 und 7 der mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 41/1999 - Straßenbau vom 15. Oktober 1999 (ABl. S. 1190) eingeführten Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL-S 99) sind nicht mehr anzuwenden.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nr. 19/2005, Straßenbau und -unterhaltung, zum Regelwerk „Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim Bun­desfernstraßenbau - Ausgabe 2003“ vom 7. März 2006 (ABl. S. 283) wird aufgehoben.

Zur Ermittlung von Ablösungsbeträgen ist bis zur Einführung der Richtlinien zur Berechnung von Ablösungsbeträgen für  landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau (RBALS) deren Entwurf anzuwenden.

Die Empfehlungen (ELA) sind beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln zu beziehen.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.