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Einsatzgruppen in den Justizvollzugsanstalten

Einsatzgruppen in den Justizvollzugsanstalten
vom 10. Juli 2006
(JMBl/06, [Nr. 8], S.96)

geändert durch Allgemeine Verfügung vom 11. Februar 2009
(JMBl/09, [Nr. 3], S.35)

I.

1 Aufgaben der Einsatzgruppen

Zur Bewältigung von besonderen Sicherheitsstörungen sind in den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg Einsatzgruppen zu bilden. Diese sind bei Sicherheitsstörungen heranzuziehen, die ohne Beteiligung externer Kräfte überwunden werden können. Hierzu gehören insbesondere körperliche Auseinandersetzungen mit und unter Gefangenen, das Verbringen von Gefangenen in besonders gesicherte Hafträume unter Anwendung unmittelbaren Zwangs, der Zugriff bei Verbarrikadierungen und die Unterstützung von Sofortmaßnahmen bei Bränden oder Katastrophenfällen. Bei Geiselnahmen, Meutereien und Bombendrohungen übernehmen vorrangig die Einsatzgruppen Sicherungsmaßnahmen bis zum Eintreffen der externen Kräfte.

Darüber hinaus werden die Mitglieder der Einsatzgruppen zur Begleitung von Aus- und Vorführungen besonders gefährlicher Gefangener herangezogen, und zwar insbesondere in den Fällen, in denen das Mitführen von Schusswaffen erforderlich ist. Die Mitglieder der Einsatzgruppen werden ferner bei anstaltsübergreifenden Einsätzen zur Bewältigung außergewöhnlicher Sicherheitslagen sowie bei größeren, auch anstaltsübergreifenden Durchsuchungen tätig.

2 Organisation der Einsatzgruppen

2.1 Einsatzgruppenmitglieder

Je Justizvollzugsanstalt sollen etwa 20 Prozent der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes Mitglieder der Einsatzgruppen sein. Sie sind in die normalen Dienstabläufe integriert. Etwa jeweils zehn Einsatzgruppenmitglieder bilden ein Ausbildungsteam.

2.2 Einsatztrainer

Für jedes Ausbildungsteam ist ein Einsatztrainer zu bestellen. Dieser führt in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt das Training der Einsatzgruppenmitglieder durch.

Unter den Einsatztrainern einer Justizvollzugsanstalt wird ein verantwortlicher Einsatztrainer bestimmt, dem die Organisation des Trainings der Einsatzgruppen-mitglieder und Einsatztrainer in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt obliegt. Ferner unterbreitet er dem Landeseinsatztrainer Vorschläge für notwendige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

Zur Sicherstellung eines abgestimmten Zusammenwirkens der Einsatzgruppen mit der Sicherheitsgruppe Justizvollzug des Landes Brandenburg werden die verantwortlichen Einsatztrainer zu nebenamtlichen Mitgliedern der Sicherheitsgruppe bestellt und können zu Einsätzen der Sicherheitsgruppe herangezogen werden.

2.3 Landeseinsatztrainer

Der Landeseinsatztrainer ist hauptamtliches Mitglied der Sicherheitsgruppe. Er ist in Abstimmung mit der Dienstleistungsabteilung bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel (Bereich Aus- und Fortbildung) verantwortlich für das Konzept und eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Einsatztrainer und der Einsatzgruppenmitglieder. Darüber hinaus begleitet er das Training der Einsatzgruppenmitglieder und Einsatztrainer in den Justizvollzugsanstalten. Er bildet die Einsatztrainer teilweise selbst aus und fort.

Der Landeseinsatztrainer ist zentraler Ansprechpartner für die verantwortlichen Einsatztrainer. Ihm sind in der Sicherheitsgruppe die verantwortlichen Einsatztrainer organisatorisch zugeordnet. Er koordiniert und leitet im Zusammenwirken mit dem Leiter der Sicherheitsgruppe anstaltsübergreifende Einsätze der Einsatzgruppen auf Weisung des Ministeriums der Justiz.

3 Verantwortungsstruktur im Einsatzfall

Die Entscheidung über das Tätigwerden der Einsatzgruppen trifft der Anstaltsleiter beziehungsweise ein von ihm autorisierter Bediensteter (Einsatzleiter). Der Einsatzleiter legt die Einsatzaufgabe fest und bestimmt den Handlungsrahmen.

Die einsatztaktischen Entscheidungen am Ort des Geschehens werden durch den Einsatzgruppenleiter getroffen, der jeweils im Einzelfall zu bestimmen ist. Im Idealfall ist dies ein Einsatztrainer. Der Einsatzgruppenleiter bestimmt die Zusammensetzung der Einsatzgruppe.

Die Gesamtverantwortung für den Einsatz obliegt dem Einsatzleiter.

4 Auswahl und Bestellung der Einsatzgruppenmitglieder und der Einsatztrainer

4.1 Anforderungen an die Einsatzgruppenmitglieder

Die Einsatztrainer und Einsatzgruppenmitglieder sollen in besonderem Maße über eine soziale Kompetenz verfügen, die sie in Einsatzsituationen besonnen und angemessen reagieren lässt. Von ihnen wird verlangt, konfliktfähig, stressresistent und belastbar zu sein. Darüber hinaus werden Teamfähigkeit, eine gute körperliche Fitness und eine hohe Einsatzbereitschaft gefordert.

4.2 Auswahl

Die Mitgliedschaft in den Einsatzgruppen erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Entsprechende Bewerbungen sind an den jeweiligen Anstaltsleiter zu richten, welcher sie im Falle eines positiven Votums dem Landeseinsatztrainer zuleitet. Können die Einsatzgruppen aufgrund einer zu geringen Anzahl an Mitgliedern ihren Aufgaben nicht gerecht werden, kann der Anstaltsleiter Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes verpflichten, Mitglied der Einsatzgruppen zu werden, soweit dem keine schwerwiegenden, insbesondere gesundheitlichen Gründe entgegenstehen.

4.3 Bestellung

Die Mitglieder der Einsatzgruppen und der Einsatztrainer werden durch den jeweiligen Anstaltsleiter befristet für fünf Jahre bestellt. Eine Bestellung der verantwortlichen Einsatztrainer erfolgt durch die jeweiligen Anstaltsleiter in Abstimmung mit dem Landeseinsatztrainer und dem Leiter der Sicherheitsgruppe. Nach Ablauf dieser Frist kann die Bestellung verlängert werden. Die Bestellung der verantwortlichen Einsatztrainer zu Mitgliedern der Sicherheitsgruppe und die des Landeseinsatztrainers erfolgt entsprechend den Regelungen zur Bestellung der (hauptamtlichen) Mitglieder der Sicherheitsgruppe Justizvollzug des Landes Brandenburg.

5 Aus- und Fortbildung

Die Ausbildung der Einsatzgruppenmitglieder und der Einsatztrainer erfolgt zentral durch die Dienstleistungsabteilung bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel nach einem dort in Abstimmung mit dem Landeseinsatztrainer erarbeiteten Aus- und Fortbildungsprogramm. Die Ausbildung enthält vorrangig die Module “Deeskalations- sowie Eingriffs- und Sicherungstechniken“, “Schießausbildung“, “Einsatztaktik“, “Psychologie“ sowie “Straf- und Strafvollzugsrecht“. Die Ausbildung zu Einsatzgruppenmitgliedern und Einsatztrainern wird durch die Dienstleistungsabteilung bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel in regelmäßigen Abständen angeboten.

Die erlangten Fertigkeiten und Kenntnisse sind regelmäßig in möglichst kurzen Trainingsabständen zu vertiefen (Einsatzgruppenmitglieder und Einsatztrainer) zu vertiefen. Der monatliche Trainingsumfang bettägt insgesamt acht Stunden.Für dieses Training sind die Einsatzgruppenmitglieder und Einsatztrainer von ihren anderen dienstlichen Verpflichtungen freizustellen.

Fortbildungsmaßnahmen für Einsatzgruppenmitglieder und Einsatztrainer sind in Abstimmung mit dem Landeseinsatztrainer in regelmäßigen Abständen zentral bei der Dienstleistungsabteilung bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel vorzusehen.

Den Mitgliedern der Einsatzgruppen und den Einsatztrainern ist nach Möglichkeit die Gelegenheit zur Teilnahme an länderübergreifenden Fortbildungsmaßnahmen zu geben.

Die Aus- und Fortbildung des Landeseinsatztrainers erfolgt nach einem gesonderten Aus- und Fortbildungsplan in Abstimmung mit der Dienstleistungsabteilung.

6 Ausstattung

Die Einsatzgruppenmitglieder werden gesondert ausgerüstet. Die notwendigen Hilfsmittel werden vom Landeseinsatztrainer benannt.

 Für die Bereitstellung der erforderlicher Einsatz- und Trainingsmittel in den Justizvollzugsanstalten des Landes ist der jeweilige Anstaltsleiter verantwortlich. Er wird hierbei vom Landeseinsatztrainer beraten.

7 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in den Einsatzgruppen endet mit dem Ablauf der Bestellung, sofern diese nicht verlängert wird.

Sie kann aus zwingenden Gründen, bei Einsatztrainern in Abstimmung mit dem Landeseinsatztrainer beziehungsweise bei verantwortlichen Einsatztrainern auch in Abstimmung mit dem Leiter der Sicherheitsgruppe Justizvollzug, durch den Anstaltsleiter vorfristig beendet werden.

II.

Diese Allgemeine Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. August 2006 in Kraft.

Potsdam, den 10. Juli 2006

Die Ministerin der Justiz
In Vertretung

Reitz