Suche
Einführungserlass zur Zweiten Änderungsverordnung der Vergabeverordnung (VgV),
der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)
und Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen
Einführung Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) - Ausgabe 2002
Anwendung neuer EU-Bekanntmachungsmuster
Einführungserlass zur Zweiten Änderungsverordnung der Vergabeverordnung (VgV),
der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)
und Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen
Einführung Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) - Ausgabe 2002
Anwendung neuer EU-Bekanntmachungsmuster
vom 15. Februar 2003
1. Erlasse des MdF vom 06.02.2001; Az.: 51.1 O 1082 - 1 und vom 12.10.2001 (Einf. VHB 2001 per e-mail)
2. Erlass des BMVBW vom 13.02.2003; Geschz.: BS 11 - O 1080 - 114
3. Erlass des BMVBW vom 12.02.2003; Geschz.: BS 11 - O 1095 - 524
4. Erlass des BMVBW vom 09.12.2002; Geschz.: BS 11 - O 1082 - 110/60
Anlage:
- Bezugserlasse 2 bis 4
- Bekanntmachung der Neufassung der VgV vom 11.02.2003
Beigefügt übersende ich Ihnen die Einführungserlasse des BMVBW zur
- Zweiten Änderungsverordnung der Vergabeverordnung, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung
- für Leistungen (VOL) und Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen in den Ausgaben 2002 zum 15.02.2003
- VHB, Ausgabe 2002 zum 01.03.2003
- Anwendung neuer EU-Bekanntmachungsmuster
Die Inhalte der beigefügten Erlasse werden hiermit gleichlautend für die Baumaßnahmen des Landes im Zuständigkeitsbereich der Liegenschafts- und Bauabteilung des MdF eingeführt.
Mit Wirkung vom 15.02.2003 ist die Zweite Änderungsverordnung zur Änderung der VgV in Kraft getreten. Mit In-Kraft-Treten der 2. Änderungsverordnung und den darin enthaltenen Verweisungen wird die Anwendung der Abschnitte 2 bis 4 der VOB/A, der Abschnitte 2 bis 4 VOL/A und der VOF jeweils in der Ausgabe 2002 nunmehr verbindlich für alle am 15.02.2003 beginnenden Vergabeverfahren vorgeschrieben. Die Abschnitte 1 der VOB/A sowie die VOB Teil B 2002 sind ebenfalls für die Baumaßnahmen des Bundes und des Landes in der Neufassung der VOB 2002 ab 15.02.2003 verbindlich anzuwenden.
Mit der Einführung der VOB 2002 gelten auch die neuen EU-Bekanntmachungsmuster uneingeschränkt. Auch wenn zur Zeit noch keine digitale Ausfüllfunktion zur Verfügung steht, sind die beiliegenden Standardformulare (Bezug 4) ausschließlich für EU-weite Ausschreibungen anzuwenden.
Bis zum Inkrafttreten des VHB 2002 zum 01.03.2003 ist für die einheitlichen Verdingungsmuster EVM (B) Ang 213 in Nr. 1.4, EVM (Z) Ang 1 223.1 in Nr. 1.4, EVM (Z) Ang 2 223.2 in Nr. 2.4 die Bezugnahme zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2000 handschriftlich in „Ausgabe 2002" zu ändern.
Die Inhalte der Änderungen und Neuerungen zu den Vergabevorschriften sind in den beigefügten Erlassen des BMVBW umfassend dargestellt, so dass an dieser Stelle zunächst keine weiteren Erläuterungen notwendig sind. Ich bitte Sie sich mit den einzelnen Festlegungen der Erlasse, den Änderungen der VgV, der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB 2002) sowie im VHB intensiv auseinanderzusetzen und diese in geeigneter Weise in Ihrem Amt umzusetzen.
Ende März 2003 beabsichtige ich einen BTV - Arbeitskreis durchzuführen, zu dem ich Sie bitte, den Stand der Umsetzung dieses Erlasses jeweils für Ihr Amt darzustellen. Des Weiteren bitte ich Sie, auftretende Fragen oder Probleme grundsätzlicher Art, die im Zusammenhang mit der Erlassumsetzung auftreten, in schriftlicher Form bis zum 18.03.2003 an mich heranzutragen.
Ich möchte des weiteren darauf aufmerksam machen, dass das BMVBW fast alle Erlasse sowie auch die VOB 2002 und das VHB auf der Internetseite www.bmvbw.de als pdf-Datei zur Verfügung stellt und diese von dort auch abrufbar sind. Fragen der ADV-technischen Umsetzung leiten Sie bitte über Ihre ADV-Administratoren an Herrn Henning weiter.
Ich bitte diesen Einführungserlass mit der gebotenen Dringlichkeit umzusetzen und die Vorschriften ab sofort zu beachten.
Meine Erlasse vom 06.02.2001 Az.: 51.1 O 1082 - 1, vom 14.08.2002 Az.: 51.1 - O 1082 B - 6 treten hiermit außer Kraft. Mein Erlass vom 12.10.2001 zur Einführung des VHB 2001 wird zum 01.03.2003 aufgehoben.