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eGovernment-Strategie des Landes Brandenburg (eGovernment-Strategie)

eGovernment-Strategie des Landes Brandenburg (eGovernment-Strategie)
vom 11. Februar 2003

I. Zielsetzung

‚Electronic Government' (eGovernment)[1] ist zum Schlüssel der Verwaltungsmodernisierung in Bund, Ländern und Kommunen geworden. Grundlage dafür ist die Verbreitung des Internet in allen gesellschaftlichen Bereichen und damit auch die Vernetzung aller am Verwaltungshandeln beteiligten Akteure.

Bevölkerung BürgerStaat VerwaltungWirtschaftDritter Sektor
Non-Profit
Bevölkerung/Bürger
Citizens = C
C2C C2G C2B C2N

Staat/Verwaltung
Government = G

G2C G2G G2B G2N

Wirtschaft
Business
= B

B2C B2G B2B B2N

Dritter Sektor
Non-Profit
NPO/NGO = N

N2C N2G N2B N2N

(nach von Lucke/Reinermann)

Auch die Landesregierung Brandenburg betrachtet eGovernment als wesentlichen Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung. Sie beabsichtigt daher, schrittweise alle internetfähigen Dienstleistungen der Landesverwaltung (Information, Kommunikation, Transaktion) auch auf elektronischem Wege anzubieten. Angesichts der schwierigen Haushaltssituation wird sich die Umsetzung allerdings eng an Kosten-Nutzen-Relationen orientieren müssen.

Ziel ist es, mehr Bürgernähe der Verwaltung zu erreichen und zum Abbau von Bürokratie beizutragen. eGovernment bietet zudem die Möglichkeit, das Ziel der Verwaltungsmodernisierung mit dem Ziel der Kosteneinsparung und Haushaltskonsolidierung zu verbinden.

Verwaltungsinterne Ziele

  • Optimierung der Verwaltungsabläufe
    • durch Beschleunigung und Vereinfachung der internen Abläufe mittels elektronischer Abwicklung von Fachverfahren und durchgängiger Digitalisierung der Bürokommunikation - vom Posteingang über Schriftgutverwaltung, Vorgangsbearbeitung und Postausgang sowie Archivierung.
    • durch gleichzeitige Reorganisation der Abläufe.
  • Erhöhung der Motivation der Mitarbeiter
    • durch Entlastung von Routinetätigkeiten
    • durch Verbesserung der Arbeitsumgebung mittels schneller und flexibler Informationssysteme.
  • Verbesserung der Erreichbarkeit, Auskunftsfähigkeit und Transparenz
    • durch einen flächendeckenden Kommunikationsverbund, Online-Erschließung aller Fach- und Verwaltungsinformationen und Online-Statusverfolgung von Vorgängen.
    • durch den Aufbau eines Integrierten Informations- und Wissensmanagements für Sachbearbeitung und Führungsaufgaben.
  • Konsequente Kunden- und Dienstleistungsorientierung
    • durch praktische Umsetzung der Kundenorientierung auf Basis der Vernetzung.
    • durch den verstärkten Wettbewerb der Verwaltungen um die Gunst der Kunden als Steuerungsinstrument der Verwaltungsmodernisierung.
  • Umfassende Modernisierung und Rationalisierung
    • durch Unterstützung der bisherigen Verwaltungsreformansätze (NMS) mit den technischen Möglichkeiten, die eGovernment mittels Internettechnologie auch für die internen Verwaltungsprozesse bietet.

Die Landesregierung verbindet mit eGovernment aber auch weiter gehende landespolitische Ziele. Gerade für ein dünn besiedeltes Flächenland wie Brandenburg bietet die technisch mögliche Zeit- und Ortsunabhängigkeit von Verwaltungsdienstleistungen vielfältige Chancen, auch den Problemen regionaler Disparitäten und den damit verbundenen örtlichen Benachteiligungen von Bürgern und Wirtschaft entgegen zu wirken.

Verwaltungsexterne Ziele

  • Verbesserung der Dienstleistungen für die Wirtschaft:
    • durch Bereitstellen von Verwaltungsinformationen, Rechtsgrundlagen und Infrastrukturdaten für Investitionsentscheidungen oder Ermöglichung von Genehmigungen im Online-Verfahren.
    • durch Aufbau virtueller Marktplätze mit elektronischer Beschaffungsplattform eröffnen sich neue Wege für kleine und mittlere Unternehmen, sich am Markt zu behaupten (Beitrag zur Mittelstandsförderung).
  • Informationszugang für Bürger und Wirtschaft:
    • durch Bereitstellung von bedarfsbezogenen Informationen (Lebenslagenkonzept),
    • durch Online-Zugriff auf Gesetzesentwürfe, Bebauungspläne bis zur Akteneinsicht (mit dem Akteineinsichts- und Informationszugangsgesetz hat Brandenburg als erstes Bundesland die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen).
  • Chancengleichheit und Barrierefreiheit:
    • durch einfachen Zugang zu den neuen Medien ohne technische Hindernisse, die zur Ausgrenzung behinderter oder sozial benachteiligter Mitbürger führen.
    • durch Erhaltung und Verbesserung der herkömmlichen Zugangswege zur Verwaltung - Schriftverkehr, Telefon (Call-Center) und Vor-Ort-Beratung -, um Benachteiligungen nicht ‚vernetzter' Bürger zu vermeiden.
  • Förderung von demokratischem Engagement:
    • durch Entwicklung von eDemocracy ‚Online-Wahlen' (Pilotprojekt des LDS)
    • durch den Ausbau weiterer Formen der Beteiligung sowohl im politischen Raum als auch im Arbeits- und Wohnbereich (Chats, Umfragen, Meinungsbarometer).

Die Landesregierung betrachtet eGovernment nicht nur als Vorhaben zur Verbesserung von Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung im Land Brandenburg, sondern unter der Perspektive, die Attraktivität des Landes als Wohn- und Lebensraum für die Bürger Brandenburgs, als Wirtschafts-, Technologie- und Ausbildungsstandort und nicht zuletzt als Reiseland zu stärken.

Die Umsetzung dieser Ziele ist nur im Rahmen einer gemeinsamen eGovernment-Strategie möglich. Die Grundlinien einer solchen Landesstrategie werden im Folgenden aufgezeigt. Dabei sind zunächst die wesentlichen Kommunikationsbeziehungen innerhalb und außerhalb der Verwaltung zu betrachten.

II. Kommunikationsbeziehungen von eGovernment

eGovernment bezeichnet den Aufbau einer Verwaltung, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht nur ihre internen Abläufe, sondern auch ihre externen Kommunikationsbeziehungen und Dienstleistungen auf elektronischem Wege abwickelt. Hinsichtlich der Interaktionsform, der Komplexität und Rechtsverbindlichkeit wird unterschieden zwischen:

Information: Hier geht es um die Informationsverteilung. Von der Verwaltung werden Informationen von allgemeinem Interesse, z. B. Gesetze und Verordnungen, Statistiken, Öffnungszeiten, Anschriften, Formulare u. v. m. auf elektronischem Wege einer meist unspezifischen Adressatengruppe zur Verfügung gestellt;

Kommunikation: Hier geht es um Anfragen oder Auskunftsverfahren im Dialog zwischen einzelnen Beteiligten und der Verwaltung. Dies erfolgt ohne oder mit geringer rechtlicher Bindung. Darunter fällt die elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung;

Transaktion: Hier geht es um die arbeitsteilige Abwicklung von Verwaltungsverfahren mit z. T. hoher rechtlicher Bindung. Dazu gehören Antrags- und Genehmigungsverfahren über das Internet. Hieraus entstehen hohe technische, rechtliche und organisatorische Anforderungen an die Realisierung.

Durch Anpassung der rechtlichen Grundlagen mit dem Ziel der Gleichstellung der elektronischen Signatur mit der eigenhändig geleisteten Unterschrift wird es künftig möglich sein, auch jene Verwaltungsvorgänge elektronisch abzubilden, die bisher der Schriftform bedurften. Das ist vor allem zur Umsetzung elektronischer Bezahlvorgänge, die auf allen drei Ebenen stattfinden können, von entscheidender Bedeutung.

Nimmt man die internen und externen Anwendungsfelder dazu, ergibt sich folgendes Bild:

eGovernment: Anwendungsfelder

  Extern
(Bürger, Wirtschaft, 3. Sektor)
Intern
(in und zwischen Behörden)
Information - Behördenwegweiser
- Bürgerinformationssysteme
- Fachinformationssysteme
- Standortmarketing
- Führungsinformationssysteme
- Informations- und Wissensmanagement
Kommunikation - E-Mail
- Formulare
   - zum Herunterladen und Ausdrucken
   - online
Formulare
- E-Mail
- Videokonferenzen
- Verwaltungskommunikationssysteme
- vernetzte Behörden
Transaktion - elektronische Bearbeitung
- elektronische Bescheide
- Dienstleistungen
- Akten-, Workflow- oder Groupwaresysteme
- Ressourcenmanagement

Diverse Beteiligungsformen (Chats, Meinungsumfragen, Wahlen) sind kommunikationstechnisch als Sonderfälle der drei Kategorien zu betrachten.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Art der Kommunikationsbeziehungen der Verwaltung mit der ‚Außenwelt' sehr davon abhängt, ob es sich um Behörden der staatlichen oder der kommunalen Verwaltung handelt. Kontakte zu den Bürgern finden überwiegend (ca. 80%) auf kommunaler Ebene statt, bei den Ämtern der Städte und Gemeinden. Dabei handelt es sich, wenn es um Schriftverkehr geht, meist um fallbezogene Antrags- und Formularbearbeitung. Eine große Rolle spielen hier bestimmte Berufsgruppen, die Kontakt mit den Behörden im Auftrag bzw. als Serviceleistung für die Bürger erbringen: Kfz-Versicherer, Architekten, Steuerberater u. a.. Dies muss bei der Einführung der elektronischen Signatur berücksichtigt werden.

Bei Bund und Ländern dominieren Entscheidungs- bzw. Kabinettvorlagen, Planungs- und Gesetzesentwürfe, die meist als interne sachaktenbezogene Vorgangsbearbeitung weniger stark strukturierte Prozesse durchlaufen. Dabei handelt es sich in der Regel um größere Organisationseinheiten (Ministerien). Hier finden Abstimmungsprozesse mit Dokumentenaustausch innerhalb und zwischen Ressorts einschließlich dem nachgeordneten Bereich statt. Zudem gibt es vielfältige Kommunikationsbeziehungen zwischen den staatlichen und kommunalen Behörden. Und es gibt auch hier direkte Bürgerkontakte und - z. B. im Beschaffungswesen - intensive Kommunikations- und Transaktionsbeziehungen zur Wirtschaft.

III. Ausgangslage im Land Brandenburg

IT-Infrastruktur

Mit dem Landesverwaltungsnetz (LVN), in dem die früher getrennten Fachnetze zusammengeführt worden sind, und der fast flächendeckenden Ausstattung der Landesverwaltung mit Arbeitsplatz-PC ist eine relativ gute Ausgangssituation für die weiteren Schritte zur einer ‚interaktiven Verwaltung' vorhanden. An den vom LDS betriebenen Kommunikationsverbund des Landes sind inzwischen 15.000 Arbeitsplätze angeschlossen. Die Nutzung der eMail gehört bereits zum Büroalltag und hat in weiten Teilen die Übermittlung von Papierdokumenten abgelöst. Die Mehrheit der Mitarbeiter hat inzwischen auch Zugang zum Internet und zu behördeninternen Informationen per Intranet.

Der kommunale Bereich hat über Kopfstellen der Landkreise Zugang zum LVN. Die technische Ausstattung an den Büroarbeitsplätzen in den kommunalen Behörden ist noch sehr unterschiedlich und liegt zum Teil deutlich unter dem Standard der Landesverwaltung.

Über das bundes- und europaweite verwaltungsinterne Netz (TESTA) sind auch die Brandenburger Behörden in den länderübergreifenden Kommunikationsverbund integriert.

Die Landesregierung sieht es als vorrangiges Ziel an, die noch bestehenden Lücken im LVN zu schließen und die problemlose Kommunikation - einschließlich Dateien- und Dokumentenaustausch sowie elektronische Prozessunterstützung - zwischen den Ressorts, aber auch über die Landesgrenzen hinaus sicher zu stellen. Ein horizontal und vertikal durchgängiger Informations- und Datenfluss ist gegenwärtig noch nicht möglich. Da der IT-Einsatz bisher unter dem Aspekt der behördeninternen Unterstützung von Fachverfahren und Informationsbearbeitung erfolgte, haben sich unterschiedliche IT-Landschaften herausgebildet. Erst unter den Bedingungen der Vernetzung und der behördenübergreifenden Kommunikation entsteht das Problem der notwendigen Interoperabilität von Systemen und Anwendungen.

Internetpräsentation des Landes und der Kommunen

Das seit 1996 bestehende Landesportal www.brandenburg.de bietet inzwischen ein breites und reichhaltiges Informationsangebot. Dazu kommt eine Vielzahl kommunaler Portale mit stark regionalem bzw. lokalem Bezug. Probleme für die Nutzer bestehen vor allem bei der Informationssuche. Aufbau und Navigation der Portale sind höchst unterschiedlich. Die Angebote sind wenig aufeinander abgestimmt. Auch Lebenslagenkonzepte werden zur Zeit unabgestimmt entwickelt. Ein übergreifender ‚Zuständigkeitsfinder' für externe Nutzer steht noch nicht zur Verfügung. Die Bereitstellung aktueller und verbindlicher Informationen ist vor allem auch ein organisatorisches Problem. Zu klären sind hier grundlegende Fragen zur Strukturierung der Angebote, zur Navigationslogik und zu portal-übergreifenden Suchmöglichkeiten. Die Abstimmung muss mit den Kommunen, mit dem Land Berlin (www.berlin.de) und mit dem Bund (www.bund.de) erfolgen.

Neben dem Internet als neuem externen Vertriebsweg spielen das Landesintranet - ‚bb-intern' - bzw. die Intranets der Ressorts für den eigenen Geschäftsbereich eine zentrale Rolle. Die Bereitstellung hochwertiger aufgaben- und mitarbeiterbezogener Arbeitsplatzportale ist ein wesentlicher Bestandteil der eGovernment-Strategie auf Landes- wie auf Kommunalebene. An der durchgängigen Informationserschließung und an flexiblen Freigabesystemen mangelt es aber noch. Auch hier greifen technische und organisatorische Aspekte ineinander. Eine Zusammenschaltung von bb-Intern mit dem Landesintranet BerlinWeb ist bereits erfolgt. Es bedarf aber noch weiter gehender Koordinierung.

eGovernment-Projekte

Auf Landes- wie auf Kommunalebene gibt es in Brandenburg zahlreiche eGovernment-Projekte und -Aktivitäten. Eine von der Landesregierung Mitte 2001 in Auftrag gegebene Bestandsaufnahme zeigt, dass in allen Ressorts, insbesondere auch in den nachgeordneten Behörden, Projekte zum Aufbau elektronischer Informations- und Kommunikations- oder Transaktionsdienste bereits laufen oder geplant sind. Im kommunalen Bereich sind viele bürgerbezogene Lösungsansätze zum Aufbau von Portalen und Anwendungsverfahren entstanden. Einzelne Projekte haben auch über die Landesgrenzen hinaus Aufmerksamkeit gefunden, wie das Projekt ‚Internet-Wahlen' des LDS, das Projekt ‚Agrarantrag Online' des LVL oder das Projekt ‚Elektronische Melderegisterauskunft' der Stadtverwaltung Rathenow.

Diese Initiativen brauchen weiterhin Unterstützung. Sie sind für sich genommen nicht dauerhaft überlebensfähig. Die Frage der Verbreitung der Lösungsansätze für eGovernment bzw. eBürgerdienste ist daher von entscheidender Bedeutung. Zugleich besteht die Gefahr, dass eine unkoordinierte Weiterentwicklung der Aktivitäten zu Insellösungen oder zu kostspieligem Mehrfachaufwand führt. In der mangelnden Interoperabilität der Systeme und Anwendungen liegt ein beträchtliches Risiko. Kernproblem für die Weiterentwicklung der Online-Angebote zu durchgängigen elektronischen Dienstleistungen ist die noch nicht erfolgte Durchsetzung der elektronischen Signatur. Im Übrigen fehlt es - als Voraussetzung für ein abgestimmtes Vorgehen - noch an Übersichten und Klassifizierungen laufender wie geplanter Online-Projekte.

IV. Maßnahmen

Auch im Land Brandenburg hat eGovernment praktisch längst begonnen. Es ist die Fortsetzung des IT-Einsatzes und der Verwaltungsmodernisierung auf einer qualitativ neuen Stufe. Aber eGovernment ist kein Selbstläufer. Ohne übergreifende strategische Leitlinien, ohne Steuerung und Koordinierung wächst das Risiko,

  • dass Investitionen für technische Lösungen aufgebracht werden, die nicht zusammenpassen;
  • dass die Akzeptanz seitens aller Nutzer verspielt wird, wenn die Technik nicht hält, was sie verspricht;
  • dass die Möglichkeiten, die eGovernment für die Verwaltungsmodernisierung und für das Land bietet, letztlich nicht genutzt werden.

Die zunehmende technische Vernetzung muss durch eine geeignete organisatorische Vernetzung begleitet und gesteuert werden. Die vielen Aktivitäten der Ressorts und nachgeordneten Behörden bedürfen eines landesweiten strategischen Rahmens, der auch den kommunalen Bereich mit einbezieht.

Es bedarf vielfältiger Abstimmung auch über die Landesgrenzen hinweg, insbesondere auch mit dem Land Berlin und mit den eGovernment-Initiativen des Bundes und der anderen Bundesländer sowie der EU.

Das Land Brandenburg befindet sich im harten Standortwettbewerb der Regionen und Länder, der sich immer mehr auf den Bereich eGovernment konzentriert. Dies ist eine große Herausforderung angesichts der zunehmend schwieriger werdenden finanziellen Situation des Landes. Die verstärkte Zusammenarbeit mit den Brandenburger Kommunen und mit dem Land Berlin, aber auch die Bundesinitiative ‚BundOnline2005' und das verstärkte Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich ‚eGovernment' sind dabei eine wichtige Ausgangsbasis.

Erarbeitung eines Umsetzungsplans

Die Landesregierung hält es daher für erforderlich, unter Einbeziehung der kommunalen Ebene einen Umsetzungsplan auf Basis eines Feinkonzeptes zu erarbeiten. Der Umsetzungsplan soll - unter Berücksichtigung der Ausgangssituation und der Rahmenbedingungen - eine erweiterte Bestandsaufnahme relevanter internetfähiger Verwaltungsdienstleistungen, die Identifizierung möglicher Leitprojekte und konkrete Schritte der technisch-organisatorischen Umsetzung beinhalten. Dazu gehört eine fundierte Zeit- und Finanzierungsplanung sowie ein geeignetes Controlling hinsichtlichtlich der Umsetzung der Ziele der Landesregierung unter besonderer Berücksichtigung des Dienstleistungsbedarfs der ‚Kunden' im Lande - vor allem der Wirtschaftsunternehmen und Bürger anhand ausgewählter Indikatoren.

Auswahl von Leitprojekten

Mit der Auswahl von Leitprojekten (s. Anlage) verfolgt die Landesregierung das Ziel, Vorhaben mit hoher Priorität umzusetzen, die für die weitere Entwicklung von eGovernment eine herausgehobene Bedeutung haben. Jedes Ressort ist aufgefordert, neben den bereits gemeldeten Online-Projekten weitere Dienstleistungen aus seinem Geschäftsbereich zu erfassen und darauf hin zu überprüfen, ob durch elektronische Medien diese Dienstleistungen optimiert werden können. Die Ressorts legen die strategische Linie mit der entsprechenden Gewichtung ihrer eGovernment-Vorhaben im Rahmen von eGovernment-Ressortplänen fest. Die eGovernment-Ressortpläne bilden die Basis für die Erarbeitung und Fortschreibung des Umsetzungsplans für die eGovernment-Strategie des Landes. Dabei werden aus allen eGovernment-Projekten diejenigen Vorhaben ausgewählt, die im Rahmen des Umsetzungsplans als Leitprojekte der gesamten Landesregierung zu bewerten sind. Entscheidend sind dabei die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und des Nutzens für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Haushaltsmittel sollen vorrangig für diese Leitprojekte eingesetzt werden.

Neben den ressorteigenen Fachprojekten sind die Querschnittsprojekte (eBeschaffung, eFördermittelverwaltung, allg. Antragsverfahren, Fortbildungsplattform, Geodatenserver, GIS-Applikationen u. a.) von besonderer Bedeutung für die Umsetzung von eGovernment. Hier liegen besonders hohe Rationalisierungs- und Verbesserungspotenziale, weil jeweils große Nutzerkreise einbezogen sind.

Zielgruppenspezifische Portale

Neben den Online-Diensten selbst, dem ‚Content', sind die Portale, über die sie angeboten werden, von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz durch die Nutzer. Daher geht es zunächst um die Identifizierung und Entwicklung nutzergruppenspezifischer Portale.

  • Ausbau des Internet-Portals der Landesverwaltung
    Der kontinuierliche Ausbau des Informationsangebotes und die Bereitstellung von Online-Diensten erfordern eine strikt kunden- und serviceorientierte Portalplattform. Dazu gehört die Vereinheitlichung von Styleguide und Navigationsstruktur sowie geeignete Formen der Verknüpfung mit den kommunalen Angeboten des Landes und mit berlin.de. Die Angebotsstruktur ist abzustimmen. Ein „Virtueller Marktplatz“ als Bestandteil von ‚brandenburg.de' einschließlich der Finanzierung und Betriebsform ist zu prüfen.
  • Ausbau des Intranets der Landesverwaltung
    Der Ausbau und die Weiterentwicklung des Landesintranet ‚bb intern' ist die Basis für ein umfassendes Informations- und Wissensmanagement für alle Mitarbeiter der Landesverwaltung. Die Verknüpfung mit dem Intranet des Landes Berlin eröffnet die Möglichkeit eines breiten Informationsaustausches und einer komfortablen länderübergreifenden Zusammenarbeit auf elektronischem Wege.

V. Ausbau der technischen Infrastruktur

Vernetzung und Technikausstattung der Landesverwaltung müssen sich an der eGovernment-Strategie orientieren. Das betrifft folgende Maßnahmen:

  • Anschluss aller Dienststellen an das Landesverwaltungsnetz
    Zur technischen Grundvoraussetzung für eGovernment gehört die Vernetzung aller Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung. Zudem ist ein Intranet- und Internetanschluss an allen Büroarbeitsplätzen sicher zu stellen.
  • Ausbau des Landesverwaltungsnetzes
    Bedarfsgerechte Anpassung der Übertragungskapazitäten. Gleichzeitig müssen Betrieb und Verfügbarkeit des Landesverwaltungsnetzes sichergestellt und die lokalen Netze der Behörden dem Bedarf angepasst werden.
  • Einführung von Standard-Bildschirmarbeitsplätzen
    eGovernment bedarf einer flächendeckenden einheitlichen Ausstattung aller Büroarbeitsplätze mit Standard-PC, Lesegeräten und Chipkarten. Die Interoperabilität, ggf. Einheitlichkeit landesweiter Software und Software-Versionen ist zu gewährleisten.
  • Aufbau einer abgestimmten Sicherheitsarchitektur
    Verfügbarkeit und Integrität, System- und Datensicherheit, müssen gewährleistet werden. Eine PKI (Public-Key-Infrastructure) zur Umsetzung der elektronischen Unterschrift ist aufzubauen.

Zentrale Bereitstellung von Basiskomponenten

Zur Entwicklung von eGovernment bedarf es der Bereitstellung verfahrens- und fachunabhängiger Basisdienste und -komponenten. Die Basiskomponenten gehören gleichsam zum inneren Gefüge von eGovernment sowohl auf Landes- wie auf Kommunalebene. Sie bilden - neben den Leitprojekten und der Portalentwicklung - einen weiteren wesentlichen Teil des Umsetzungsplans. Hierzu ist eine intensive Abstimmung mit dem kommunalen Bereich, mit Berlin und mit dem Bund (auch wegen der möglichen Nachnutzung bereits entwickelter Systeme) unerlässlich.
Dazu gehören:

  • Elektronischer Verzeichnisdienst
    Ein integrierter Verzeichnisdienst ist Voraussetzung für die ressort- und behördenübergreifende Kommunikation, da nur so die Erreichbarkeit aller Kommunikationspartner auf elektronischem Wege gewährleistet werden kann.
  • Standardisierung der Bürokommunikation
    Einheitliche Bürokommunikation (integriertes Office-Paket mit Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationsgraphik). Notwendige Versionswechsel (Upgrades) sollen ressortübergreifend ‚im Gleichschritt' erfolgen. Darüber hinaus ist die Migration zu einem einheitlichen Kommunikationsverbund der Ressorts erforderlich.
  • Elektronischer Vorgangsverbund
    Einführung der elektronischen Registratur, der elektronischen Akte und eines ressortübergreifenden Vorgangsverbundes gemäß DOMEA-Konzept unter Berücksichtigung des Brandenburgischen Archivgesetzes.
  • Einführung einer betriebwirtschaftlichen Standardsoftware
    Zum Kernbereich der verwaltungsinternen Voraussetzungen von eGovernment gehört die integrierte Ressourcensteuerung (Personal-, Stellen- und Haushaltswesen sowie Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung). Dafür ist die schrittweise Einführung einer einheitlichen Lösung zur Ressourcensteuerung notwendig (ERP-System), welche in der Aufbauphase aber mit bestehenden Systemen vernetzt sein kann.
  • Elektronische Beschaffungsplattform
    Die Realisierung der elektronischen Ausschreibung und Beschaffung in Brandenburg und Berlin (eProcurement) gehört zu den Leitprojekten von eGovernment. Hier liegt ein hohes Einsparpotenzial für die öffentliche Verwaltung, da in diesem Bereich Massengeschäfte mit regelmäßig hohem Arbeitsaufwand abgewickelt werden.
  • Formularserver
    Für die elektronische Abwicklung jeder Art von Antragsbearbeitung ist ein Formularserver möglichst zentral als Basiskomponente für eGovernment zur Verfügung zu stellen.
  • Bezahlplattform
    Für Online-Angebote im Bereich sowohl der Informationsbereitstellung (z. B. Sonderauswertungen im Bereich der amtlichen Statistik) als auch der Transaktion (z. B. für Verwaltungsdienstleistungen gegen Gebühren) ist zentral eine technische Plattform für die Abwicklung von Bezahlvorgängen zu entwickeln und ressortübergreifend bereitzustellen.
  • Elektronische Signatur
    Technische Komponenten zur Einführung der elektronischen Signatur und Verschlüsselung für den sicheren Rechts- und Geschäftsverkehr sind ebenfalls möglichst zentral bereit zu stellen. Dazu gehört auch der Aufbau einer PKI (Public-Key-Infrastructure).
  • Entwicklung einer integrierten eGovernment-Plattform
    Die technische Integration der Portale, Online-Verfahren und Basiskomponenten erfolgt über die eGovernment-Plattform. Aufbau der Plattform und Reihenfolge der Dienste-Bereitstellung richtet sich nach Kriterien der Machbarkeit und des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen für das Gesamtvorhaben.

LDS als technisches Kompetenzzentrum

Der LDS als zentraler Dienstleister der Landesverwaltung soll zu einem technischen Kompetenzzentrum für die Umsetzung der eGovernment-Strategie des Landes Brandenburg ausgebaut werden. Der LDS unterstützt die Ressorts, den AVO, die Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung und die Leitstelle eGovernment bei der Planung und Realisierung der eGovernment-Vorhaben im Rahmen der von ihm angebotenen Servicevereinbarungen. Der LDS soll eng mit dem Landesbetrieb für Informationstechnik Berlin zusammenarbeiten, damit die für die länderübergreifenden eGovernment-Aktivitäten notwendigen Abstimmungen und ggf. gemeinsamen Lösungen gewährleistet sind.

VI. Schaffung der Rahmenbedingungen

Optimierung der Geschäftsprozesse

eGovernment ist vor allem auch eine organisatorische Herausforderung. Die Technik greift z. T. tief in die Arbeitsabläufe und in die Arbeitsorganisation ein. Es muss daher verhindert werden, dass bestehende Arbeitsabläufe lediglich ‚elektronisch' abgebildet werden. Zu den wesentlichen Zielen von eGovernment gehört die Umgestaltung und Optimierung der Geschäftsprozesse mit Hilfe der technischen Möglichkeiten. Dies ist nicht ohne Motivierung, Qualifizierung und Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich.

Entsprechend ist die „Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg“ anzupassen. Zudem sind Registraturrichtlinien erforderlich, die den Übergang von der papiergebundenen zur vollständig elektronischen Arbeitsweise regeln. Das umfasst die Posteingangsbehandlung, die Schriftgutverwaltung und Vorgangsbearbeitung bis hin zu Archivierung.

Qualifizierung, Motivierung der Beschäftigten

eGovernment erfordert nicht zuletzt die Einbeziehung, Qualifizierung und Motivierung der Mitarbeiter aller Verwaltungsebenen mit dem Ziel einer konsequenten Nutzung der neuen Medien. Nur so kann Effizienz, Transparenz und Auskunftsfähigkeit der Verwaltung erreicht werden. Es geht letztlich um einen tiefgreifenden Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung. Dabei ist die Einbindung der Führungsebene von besonderer Bedeutung. Dies muss Eingang finden in Personalentwicklungskonzepte und Aus- und Fortbildungsprogramme. eGovernment muss zur ‚Chefsache' gemacht werden.

Rechtsanpassung

eGovernment bedeutet die Abkehr von der papiergebundenen Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung. Zu den notwendigen Rahmenbedingungen zählt die Rechtsanpassung zur Einführung der elektronischen Signatur auf Bundes- und auf Landesebene (Umsetzung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Anpassung der Fachgesetze, ggf. Erprobungsgesetz). Je nach Verbindlichkeit des Verwaltungshandelns sind bestimmte Anforderungen an die Technik zu stellen. Eine abgestimmte Sicherheitsinfrastruktur ist aufzubauen. Dazu sind weitergehende Erfahrung im Rahmen von Pilotprojekten unerlässlich.

Finanzierung

Bevor überhaupt nennenswerte Verbesserungs- und Rationalisierungspotenziale durch eGovernment erzielt werden können, bedarf es eines beträchtlichen finanziellen Inputs. Durch die Haushaltslage sind die Handlungsspielräume für zusätzliche Ausgaben allerdings äußerst begrenzt. Der jährliche IT-Haushalt der Landesressorts bewegt sich in einer Größenordnung von 40 Mio. €. Der weiter gehende Ausbau von eGovernment kann also nur durch Umschichtungen im Landeshaushalt und durch alternative Finanzierungsmodelle gelingen. Das bedeutet:

Ressortmittel: Die Finanzierung von Online-Projekten (meist Fachverfahren) auf Landesebene muss durch die Haushaltsmittel der jeweils projektverantwortlichen Ressorts erfolgen.

Zentrales Budget: Zum Aufbau der für die Online-Verfahren notwendigen IT-Infrastruktur ist ein gemeinsames Budget erforderlich. Die Mittel sollten anschubfinanzierend für zentral zu planende und bereit zu stellende Basisdienste (Formularserver, ePayment, elektronische Signatur u. a.) verwendet werden. Die Refinanzierung könnte durch nutzungsabhängige Entgelte erfolgen. Dabei ist zu klären, wie weit bereits entwickelte Module z. B. vom Bund übernommen werden können.

Innovationsfonds: Für die Unterstützung besonders innovativer Projekte sollte ein zentraler Fonds zur Verfügung gestellt werden mit der Vorgabe, die Mittel mit den erzielten Einsparungen später (ggf. teilweise) zu refinanzieren (revolvierender Fonds). Über die Modalitäten der Mittelvergabe sollte auf Leitungsebene entschieden werden.

Public-Private-Partnership: Für die Anschubfinanzierung von eBürgerdienste-Projekten sollten im Anschluss an die erfolgreichen Projekte der „Telekooperation für Brandenburg“ weitere Kooperationsvereinbarungen mit Partnern aus der Privatwirtschaft (PPP) abgeschlossen werden.

VII. Aufbau eines eGovernment-Netzwerkes

Die Landesregierung geht davon aus, dass eGovernment nur bewältigt werden kann, wenn es als Gemeinschaftsaufgabe erkannt und realisiert wird. Es bedarf daher einer geeigneten Bündelung der Kräfte und der stringenten Steuerung und Koordinierung der Aktivitäten. Die Aufgabe besteht im Aufbau eines ‚eGovernment-Netzwerkes', in dem viele Akteure in ihren jeweiligen Aufgaben- und Kompetenzbereichen koordiniert im Rahmen der Landesstrategie zusammenwirken. Dieses Netzwerk bindet bestehende Gremien ein, geht aber auch deutlich über die gegebenen Organisationsstrukturen hinaus. Es umfasst:

  • Ressortübergreifende Koordinierung und Steuerung (einschließlich der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen). Hier sind die Kommunikationsbeziehungen am intensivsten. Die Vorgabe und Einhaltung von Standards hat daher auf dieser Ebene höchste Priorität. Daher ist eine entsprechende Anpassung der IT-Strategie an die eGovernment-Strategie erforderlich.
  • Zusammenarbeit mit dem kommunalen Bereich
    Die Entwicklung von eGovernment auf kommunaler Ebene unterliegt der kommunalen Selbstverwaltungshoheit. Andererseits kennt eGovernment keine - administrativen oder hoheitlichen - Grenzen. So ist aus Sicht der Kundenorientierung (‚One-Stop-Shop') eine enge Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen (auch mit dem Bund) gefordert. Die Landesverwaltung gehört zum Teil selbst zum ‚back office-Bereich' kommunaler Online-Anwendungen, so dass mit den Kommunen - auch bundesweit - die notwendige Technik hinsichtlich Schnittstellen und Standards abgestimmt werden muss. Dies erfolgt bereits auf Landesebene (mit der TUIV-AG und den kommunalen Spitzenverbänden Brandenburgs) sowie bundesweit (im KoopA ADV und in der Staatssekretärs-Runde unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, an der auch das Land Brandenburg beteiligt ist).
  • Zusammenarbeit mit BIS 2006
    Die Landesinitiative ‚Brandenburger Informationsstrategie (BIS 2006)' wurde 1997 gestartet mit dem Ziel, Brandenburgs Weg in die Informationsgesellschaft zu beschleunigen. Der Landesausschuss eGovernment übernimmt die Aufgaben des BIS 2006-Strategiekreises „Interaktive Verwaltung-eGovernment“ und arbeitet im Rahmen von BIS 2006 eng mit den beiden anderen Bereichen Wirtschaft-eBussiness und Bildung-eLearning zusammen. Die Ausdehnung auf weitere Politikbereiche (Gesundheit, Verkehr, Soziales u. a.) ist notwendig. Das Projekt BIS 2006 arbeitet wiederum eng mit der entsprechenden Berliner Initiative ‚Zukunft Berlin' zusammen.
  • Zusammenarbeit mit dem Land Berlin
    Wegen des starken regionalen Bezugs von eGovernment-Angeboten sind die strategischen Linien, die Planungen und Standards abzustimmen. Die Landesregierung geht davon aus, dass - nicht nur mit der Perspektive einer Fusion beider Länder - eine abgestimmte IT-Infrastruktur Voraussetzung ist für länderübergreifende eGovernment-Angebote für die Region Berlin-Brandenburg. Die bereits bestehende Zusammenarbeit (in der gemeinsamen AG „Kooperation Berlin-Brandenburg IT/Statistik“ von SenInn und MI, in der AG ‚Interaktive Verwaltung' auf Berliner Seite und in der AG ‚eBürgerdienste' auf Brandenburger Seite) soll intensiviert werden. Zudem wird eine verstärkte Einbeziehung des ‚medienbüro berlinbrandenburg' angestrebt.
  • Koordinierung mit dem Bund (BundOnline2005) und mit anderen Bundesländern
    eGovernment umfasst letztlich alle Ebenen der Verwaltung und ist daher eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Hier sind einerseits technische Standards abzustimmen, andererseits erhebliche Synergieeffekte zu erzielen. So ist es sinnvoll, Pilotprojekte nach dem Prinzip „Einer-für-Alle“ zu planen und durchzuführen, um Mehraufwand an verschiedenen Stellen zu vermeiden und die Erfahrungen gemeinsam auswerten zu können. Mit Blick auf die Komplexität vieler eGovernment-Projekte kann es zudem von Vorteil sein, von den Vorreitern in Sachen eGovernment zu lernen.
  • Mitarbeit im Staatssekretärskreis der für eGovernment zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder. Dabei handelt es sich um das politische Steuerungsgremium für Entscheidungen, in denen es um Handlungsfelder geht, die Bund, Länder und den kommunalen Bereich gleichermaßen betreffen.
  • Mitarbeit im KoopA ADV (Koordinierungsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung Bund, Länder und Kommunaler Bereich) sowie Mitarbeit in der vom KoopA dazu eingerichteten ‚AG eGovernment'. Hierüber erfolgt wiederum die Zuarbeit für die StS-Runde eGovernment und die Koordination mit dem AK VI der IMK. Darüber hinaus erfolgt bereits die Mitarbeit in der ‚AG Architekturmodell eGovernment' sowie in der ‚AG IT-gestützte Vorgangsbearbeitung' des KoopA, in der die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung an entsprechende technische Systeme festgelegt werden.
  • Kooperation mit der Wirtschaft: Einerseits ist es notwendig, Projekte mit finanzieller Hilfe der Privatwirtschaft zu realisieren. Anderseits zeigt sich, dass die öffentliche Verwaltung im Rahmen von Public-Private-Partnership (PPP)-Projekten auch vom technischen Know-How und der Innovationskraft externer Partner profitieren kann. Hier gibt es bereits gute Erfahrungen, die fortgesetzt werden sollen.
  • Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen: Dabei geht es nicht nur um Wissensvermittlung und konzeptionelle wie praktische Unterstützung, sondern auch um eine strategisch wichtige Zusammenarbeit zu beiderseitigem Vorteil. Eine intensive Zusammenarbeit mit dem Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam (eLoGo-Projekt) besteht bereits. Weitere Kooperationen - z. B. mit der Brandenburger Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Humboldt-Universität Berlin - sind geplant.

Zum Netzwerk eGovernment gehören der Aufbau von virtuellen Kompetenzzentren, die Organisation eines kontinuierlichen Erfahrungsaustausches mittels Fachkongressen und Workshop sowie der Aufbau interaktiver Berichtssysteme (Intranet, Extranet, Kommunikationsplattformen für Arbeitsgruppen), in dem Verfahrensfortschritte und Meilensteine dokumentiert und ständig aktualisiert werden.

VIII. Zuständigkeiten

Die Landesregierung beschließt den Umsetzungsplan für die eGovernment-Strategie des Landes einschließlich der ausgewählten Leitprojekte. Der Umsetzungsplan wird nach Bedarf fortgeschrieben.

Das Ministerium des Innern ist zuständig für die zentrale Steuerung und Koordinierung von eGovernment im Land Brandenburg. Dazu gehören

  • Ausarbeitung und Fortschreibung der Landesstrategie und des Umsetzungsplans in Abstimmung mit den Ressorts und unter Einbeziehung des kommunalen Bereiches;
  • Ressortübergreifende operative Begleitung der Vorhaben im Umsetzungsplan (Leitprojekte, Portale, Basiskomponenten, projektbezogene Zusammenarbeit mit den Fachverantwortlichen und Externen);
  • Koordination, Kooperation und kommunikative Aufgaben gemäß Punkt VII. (Netzwerk eGovernment):
    • Zusammenarbeit mit den unter Punkt VII. aufgeführten Initiativen und Gremien
    • Mitwirkung am Aufbau von Kompetenzzentren
    • Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit (Fachkongresse, Foren, Workshops, Präsentationen, Veröffentlichungen)
    • Aufbau eines zentralen Informationsmanagements zu eGovernment (Intranet-Lösung)
    • Klärung von Rechts- und Finanzierungsfragen, Projektmanagement.

Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben wird im Ministerium des Innern eine Leitstelle „eGovernment(Leitstelle) eingerichtet. Die Leitstelle arbeitet eng mit der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung in der Staatskanzlei und mit dem IMA-IT zusammen.

Die Ressorts sind verantwortlich für den Aufbau von eGovernment in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen. Dazu gehört auch die Beteiligung an länderübergreifenden Fachverbünden. Die auf dieser Ebene notwendigen Abstimmungen und Entscheidungen sollen auf Ebene der für eGovernment zuständigen Abteilungsleiter der Ministerien und der Staatskanzlei getroffen werden (Landesausschuss eGovernment). Der Landesausschuss wird beraten von einem ‚Koordinierungskreis eGovernment', der sich aus Vertretern des Landes, der kommunalen Spitzenverbände, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie weiteren externen Interessentengruppen zusammensetzt.

Der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung spricht Empfehlungen über die Auswahl der Leitprojekte unter dem Gesichtspunkt der strategischen Bedeutung für die Umsetzung der eGovernment-Strategie im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung aus. Er initiiert ggf. neue Leitprojekte. Er wird dabei von der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung unterstützt.

Anlage 1

eGovernment-Anwendungsprojekte (Übersicht)

Folgende eGovernment-Projekte sind bereits realisiert oder befinden sich in der Pilotierung. Die Zusammenstellung ist noch nicht vollständig:

  • KPM Stellenbörse der Landesregierung (StK)
  • Ausbau des Landesverwaltungsportals (StK)
  • Ausbau des Landesintranet (MI)
  • Elektronische Bürgerdienste nach dem Lebenslagenprinzip (MI/StK)
  • GeoBasisdaten (Projekt: FALKE und ALB-Online des MI)
  • Fortbildungsplattform/eLearning (MI)
  • Umweltinformationssystem (LUIS, Projekt des MLUR)
  • Planungsinformationssystem (PLIS, Projekt des MLUR/LUA)
  • eVorgangsbearbeitung (MLUR)
  • eFördermittelbeantragung (MLUR)
  • Agrarantrag Online (MLUR / LVL)
  • Elektronisches Grundbuch (MdJE)
  • Elektronisches Handelsregister (MdJE)
  • Elektronischer Rechtsverkehr ELREV (MdJE)
  • Verfahren für die ordentliche Gerichtsbarkeit MEGA (MdJE)
  • Verfahren für Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit EUREKA-Fach (MdJE)
  • Verfahren der Staatsanwaltschaften MESTA (MdJE)
  • Elektronische Steuererklärung ELSTER (MdF)
  • Elektronische Lohnsteuerkarte (Projekt des MdF)
  • Brandenburgischer Bildungsserver BBS (MBJS)
  • Service Online (Landeszentrale für politische Bildung, MBJS)
  • Gastschülerverfahren (MBJS)
  • Suchassistent für den Mittelstand TOM (MW)
  • BaföG- und AFBG-Online (MWFK)
  • EUREKA-Geschäftsstellenverwaltung (MASGF)
  • Fördermittelvergabe für den Städtebau DAS (MSWV)
  • Informationssystem der Bundesländer ARGEBAU (MSWV)
  • Baustelleninformationssystem (MSWV)
  • Straßeninformationssystem für Bundes- und Landesstraßen SIB (MSWV)
  • Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwerlasttransporte (MSWV)
  • IT-gestütztes Planfeststellungsverfahren (MSWV)
  • Elektronischer Bauantrag (Geplantes Projekt des MSWV)
  • eDemocracy/i-Voting (Projekt 'Internet -Wahlen' des LDS)
  • eMelderegister (kommunales Projekt der Stadtverwaltung Rathenow)
  • eAkteneinsicht (Rathenow)
  • Integrierte Kommunalverwaltung (eLoGo, Projekt Landkreis Potsdam-Mittelmark)
  • eDienstleistungsportal (kommunales Projekt der Stadt Potsdam)
  • eFördermittelvergabe (WebLASA, Projekt der LASA GmbH, MASGF)
  • eGeschäftsprozessoptimierung (Projekt des MASGF)
  • eFindhilfsmittel (Projekt des Landeshauptarchivs, MWFK)
  • eStatistik (LDS).

Anlage 2

Personelle Besetzung der Leitstelle eGovernment

Leiter der Leitstelle

  • Ressortübergreifende Steuerung und Koordinierung der eGovernment-Landesstrategie (Konzeptionell-strategische Aufgaben)
  • Erarbeitung und Fortschreibung des Umsetzungsplans auf Landes- und auf Kommunalebene: Leitprojekte, Portale, Basiskomponenten; fachliche Abstimmung mit den fachlich zuständigen Bereichen Organisation, Recht, Finanzen, Haushalt, Datenschutz, Personalvertretung (Operative Aufgaben);
  • Gesamtkoordination der internen und externen Handlungsfelder
    • Zusammenarbeit mit der ‚Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung' (StV) beim AVO;
    • Zusammenarbeit mit den für eGovernment zuständigen Stellen des Landes Berlin
    • Abstimmung mit den zuständigen Gremien von Bund, Ländern und Kommunen (Standards, Handlungsfelder)
    • Zusammenarbeit auf regionaler Ebene mit Wirtschaft und Wissenschaft
    • Mitarbeit im Koordinierungsteam BIS 2006
  • Interne und externe Öffentlichkeitsaufgaben (Präsentationen, Fachkongresse, Workshops, Veröffentlichungen)
  • Grundsatzfragen

Referent A

  • Koordinierung und Controlling ressortübergreifender Leitprojekte Abstimmung von eGovernment-Vorhaben auf Ressortebene
  • Erstellung von Konzepten und Kabinettvorlagen zu eGovernment-Vorhaben
  • Leitung von Arbeitsgruppen und Workshops
  • Internes Informationsmanagement im Rahmen des Landes-Intranet (eGovernment-Plattform)
  • Technische, organisatorische und rechtliche Fragen von eGovernment-Vorhaben (elektronische Signatur, Trustcenter, eGGO, Regelungsbedarf)
  • techn. Begleitung von Reorganisationsprozessen (Einsatz von Simulationstools)
  • Entwicklung eines eGovernment-Qualifikationskonzeptes
  • Interne Öffentlichkeitsarbeit
  • Begleitung von Untersuchungsaufträgen
  • Projektmanagementaufgaben
  • Finanzierungsfragen

Referent B

  • Abstimmung mit dem Bund und mit anderen Bundesländern hinsichtlich Strategie und Standards von eGovernment
  • Koordinierung und Kooperation mit dem Land Berlin
  • Koordinierung mit dem Kommunalbereich und Unterstützung kommunaler eGovernment-Projekte
  • Zusammenarbeit mit wiss. Einrichtungen und Verbänden
  • Kooperation mit der IT-Wirtschaft
  • Koordinierung und Abstimmung mit der Brandenburger InformationsStrategie (BIS 2006)
  • Konzeption zur Integration von Online-Diensten in das Landes-Portal (brandenburg.de)
  • Marketing-Konzept und Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation von eGovernment-Fachkongressen, Workshops
  • Alternative Finanzierungsmodelle, Public-Private Partnership
  • Projektmanagementaufgaben.

Anlage 3

Bildschirmarbeitsplätze in der Landesverwaltung

Die Ressortumfrage der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung (Stand: Anfang 2001) hat folgen Ausstattungsstand an Bildschirmarbeitsplätzen für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden ergeben:

RessortBildschirmarbeitsplätze
CdS 185
MI 7.770
MdJE 4.200
MBJS 820
MWFK *) 570
MASGF 1.484
MW 423
MLUR 3.000
MSWV 2.000
MdF *) 1.700
Gesamt 22.152

*) gemäß Stellungnahme des Ressorts


[1] eGovernment meint die Unterstützung von Geschäftsprozessen im Zusammenhang mit Regieren undVerwalten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken. Die Unterstützung der Rechtsfindung und Rechtsetzung (eJustice) kann wegen der Gewaltenteilung nicht als integraler Bestandteil von eGovernment gerechnetwerden. Allerdings ist der Übergang zwischen eJustice und angrenzenden Verwaltungstätigkeiten (eGovernment) nicht immer eindeutig.