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Fördergrundsätze 2005/2006 für Maßnahmen zur Stärkung der Anwendung von Multimedia in der Lehre an brandenburgischen Hochschulen (Fördergrundsätze 2005/2006 - Efre 2005/2006)
Fördergrundsätze 2005/2006 für Maßnahmen zur Stärkung der Anwendung von Multimedia in der Lehre an brandenburgischen Hochschulen (Fördergrundsätze 2005/2006 - Efre 2005/2006)
Im Operationellen Programm des Landes, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung, ist in der Maßnahme „Infrastruktur im Bereich Informationsgesellschaft“ die Aktion „Multimedia an Hochschulen“ vorgesehen. Mit der Aktion „Multimedia an Hochschulen“ können gefördert werden:
- die Entwicklung mediengestützter Angebote für hochschulisches Lehren und Lernen
- die Schaffung der technischen und fachinhaltlichen Voraussetzungen für einen umfangreichen Einsatz mediengestützter Angebote an den staatlichen Hochschulen.
Insbesondere werden die folgenden Ziele verfolgt:
- Qualitative Verbesserung des Studienangebotes durch die Integration von Multimediatechniken in den Lehr- und Lernbetrieb
- Verbesserung der Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen
- Vermittlung von Medienkompetenz bei Lehrenden und Lernenden
- Verbesserung der Weiterbildung durch orts- und zeitungebundene Zugriffsmöglichkeit auf Lehrinhalte
- Verstärkung der hochschulübergreifenden Kooperationen durch die gemeinsame Entwicklung und die Übernahme multimedialer Studienmodule
- Teilnahme der Hochschulen am internationalen Bildungsmarkt.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur kann in der Förderperiode 2000 - 2006 für diese Aufgaben über Strukturfondsmittel der Europäischen Union verfügen, die vorrangig für investive Maßnahmen und Sachkosten zum Ausbau der hochschulischen Lehre genutzt werden sollen. Gefördert werden Maßnahmen, die - konzeptionell eingebettet in die Lehrprofile und -strukturen der Hochschulen - der Entwicklung und Erprobung von Multimedia-Materialien und -Anwendungen sowie der Übernahme und Implementierung an Brandenburger Hochschulen dienen.
Fördergegenstand
Vorrangig gefördert wird der Erwerb von Geräten und Ausstattungsgegenständen,
- die zur Optimierung von Lehr- und Lernstrukturen dienen,
- die konkret zur Erarbeitung benennbarer Lehrangebote bzw.
- zum Ausbau von Lehrkapazität, insbesondere zur Ausweitung der Nutzung virtueller Lehrangebote beitragen.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg, vertreten durch ihre Hochschulleitungen (Rektor/Rektorin, Präsident/Präsidentin, Kanzler/Kanzlerin).
Art, Umfang, Höhe und Dauer der Förderung
Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung bei einem regelmäßigen Fördersatz von 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Fördersumme darf den Betrag von 5.000 Euro im Regelfall nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Einzelentscheidungen hinsichtlich der Unterschreitung der Bagatellgrenze bedürfen einer gesonderten Begründung durch den Antragsteller.
Die nationale Kofinanzierung hat aus den Hochschulhaushalten zu erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beteiligung des MWFK an der Kofinanzierung möglich.
Auch überjährige Projekte können berücksichtigt werden.
Verfahren
Für Projekte des Haushaltsjahres 2005 sind auf dem üblichen Postweg (keine E-Mails) bis zum 31. Januar 2005 Projektskizzen (max. Umfang 5 Seiten) im MWFK, Ref. 25 einzureichen. Die Projektskizzen müssen eine Projektdarstellung, Ausführungen zum strukturfördernden Effekt, eine Ermittlung der Gesamtkosten und einen Finanzierungsplan enthalten.
Nach positiver Beurteilung der Skizzen werden die Hochschulen zur formalen Antragstellung zu den ausgewählten Vorhaben aufgefordert. Die entsprechenden Antragsunterlagen werden dabei übermittelt.
Die Anträge sind innerhalb von 6 Wochen nach Aufforderung auf dem üblichen Postweg im MWFK vorzulegen.
Das MWFK wird die Anträge nach Prüfung und Entscheidung über deren Förderwürdigkeit und -fähigkeit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) übergeben, die die Strukturfondsförderung bewilligt.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Vielmehr entscheiden das MWFK und die ILB im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens.
Ansprechpartner
Auskunft zu den o. a. Fördergrundsätzen geben Frau Hübner (Telefon: 0331/866-4824, e-mail: anke.huebner@mwfk.brandenburg.de) oder Herr Richert (Telefon: 0331/866-4523, e-mail: michael.richert@mwfk.brandenburg.de).
Verwaltungsvorschriften