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Elektronische Datenübermittlung
Verpflichtung zur Ausstellung von Lohnsteuerkarten

Elektronische Datenübermittlung
Verpflichtung zur Ausstellung von Lohnsteuerkarten

vom 17. März 2003

Pressemitteilungen vom 12. und 13. Februar 2003

In mehreren Pressemitteilungen vom 12. und 13. Februar 2003, die sich auf eine Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) berufen, wurde mitgeteilt, dass ab 2005 die Funktion der Papierlohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden soll. Der Einsatz elektronischer Kommunikation führe dazu, dass Lohnsteuerkarten, Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerer-mäßigungsanträge entfallen könnten.

Die Möglichkeit der Ablösung der herkömmlichen Lohnsteuerkarte durch elektronische Medien wird derzeit geprüft. Es bestehen jedoch noch keine konkreten Vorstellungen zur Umsetzung der Überlegungen des BMF. Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen durch alle Arbeitgeber unterstützt wird, so dass das herkömmliche Verfahren zumindest beibehalten werden muss. Die Pflicht der Gemeinden zur Ausstellung der Lohnsteuerkarten (§ 39 Abs. 1 Satz 1 EStG) dürfte entgegen anderslautender Meldungen in der Presse deshalb nicht entfallen, schon gar nicht bereits im Jahr 2005.

Ich bitte um Kenntnisnahme und entsprechende Information an Ihre Bediensteten.

Die Einwohnermeldeämter des Landes Brandenburg wurden unmittelbar durch mich unterrichtet.