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Richtlinie für die Organisation des E-Government und des Einsatzes der Informationstechnik in der Landesverwaltung Brandenburg (E-Government- und IT-Organisationsrichtlinie)

Richtlinie für die Organisation des E-Government und des Einsatzes der Informationstechnik in der Landesverwaltung Brandenburg (E-Government- und IT-Organisationsrichtlinie)
vom 8. Dezember 2015
(ABl./15, [Nr. 51], S.1335)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2020 durch Beschluss der Landesregierung vom 8. Dezember 2015
(ABl./15, [Nr. 51], S.1335)

1 Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand dieser Richtlinie sind die Organisation, Planung, Zusammenarbeit und Koordinierung von Vorhaben des E-Government und der Informationstechnik (IT) sowie des Einsatzes der IT in der Landesverwaltung Brandenburg.

Diese Richtlinie gilt für die Staatskanzlei, die Landesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden, Einrichtungen und Landesbetriebe, mit Ausnahme der allgemeinen unteren Landesbehörden im Sinne des Landesorganisationsgesetzes des Landes Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung und der Organe der Rechtspflege.

2 Begriffsbestimmungen

Unter E-Government wird die Durchführung von Prozessen der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidung und der Leistungserstellung sowie -abwicklung in Parlament, Regierung und Verwaltung unter Nutzung der IT verstanden.

IT umfasst alle Formen der elektronischen Informationsverarbeitung und Telekommunikation.

E-Government und IT in der Landesverwaltung unterstützen die Erfüllung gesetzlicher Aufträge und fachlicher Aufgaben, insbesondere die Verwaltungsmodernisierung und den Bürokratieabbau.

3 Koordinierung des E-Government- und IT-Einsatzes

Obliegenheiten der Koordinierung werden in der Landesverwaltung im Rahmen ihrer im Folgenden beschriebenen Verantwortung durch den Chief Process Innovation Officer (CPIO), die IT-Leitstelle des Landes, die Ressort Information Officer (RIO) und den RIO-Ausschuss wahrgenommen.

3.1 CPIO

Für die zentrale Koordinierung und strategische Planung und Steuerung des E-Government in der Landesverwaltung ist der CPIO zuständig. In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  1. Fortentwicklung der E-Government-Strategie,
  2. allgemeine Beratung der Landesverwaltung und des Kabinetts in Grundsatzfragen von E-Government,
  3. Vorsitz im RIO-Ausschuss,
  4. Vorsitz im Lenkungskreis E-Bürgerdienste,
  5. Fachkommunikation zu E-Government, zum Beispiel in den entsprechenden Publikationen und Foren.

Der CPIO und die für Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau in der Landesverwaltung zuständigen Stellen arbeiten eng zusammen.

3.2 IT-Leitstelle des Landes

Für die zentrale Koordinierung und strategische Planung und Steuerung des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung ist die IT-Leitstelle des Landes zuständig. In diesem Zusammenhang hat sie insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Fortentwicklung der IT-Strategie,
  2. Vorschläge für die Fortschreibung der IT-Sicherheitsanforderungen und der IT-Standards einschließlich der Servicelevel, die der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) für alle Landesbehörden einheitlich anbietet,
  3. Vorschläge für die Anforderungen an die landesweite Weiterentwicklung der Basisdienste und IT-Infrastrukturen von landesweiter Bedeutung,
  4. Genehmigung von Abweichungen von den IT-Standards, IT-Sicherheitsanforderungen und strategischen Vorgaben,
  5. Vorschlag zur Ausgestaltung des Kontrahierungszwangs zwischen der Landesverwaltung und dem ZIT-BB und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in begründeten Einzelfällen,
  6. allgemeine Beratung der Landesverwaltung in IT-Grundsatzfragen,
  7. Vorbereitung des Landes für Sitzungen des IT-Planungsrates; Vertretung in den Arbeits- und Kooperationsgruppen des IT-Planungsrates, soweit nicht der fachlichen Zuständigkeit eines Ressorts oder der Staatskanzlei vorbehalten.

Die IT-Leitstelle des Landes arbeitet eng mit den für Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau in der Landesverwaltung zuständigen Stellen zusammen.

3.3 RIO

Jedes Ressort und die Staatskanzlei benennen je eine Person und eine Vertretung für ihren Geschäftsbereich als RIO. Eigene RIO und eine Vertretung benennen das für Inneres zuständige Ministerium für den Geschäftsbereich der Polizei und das für Finanzen zuständige Ministerium für den Bereich der Steuerverwaltung.

Im Rahmen ihrer Aufgaben vertreten die RIO die Gesamtinteressen des jeweiligen Verantwortungsbereichs und stellen die erforderlichen internen Abstimmungen sicher. Die RIO sollten ein direktes Vortragsrecht bei ihrer Hausleitung haben. Sie nehmen in ihrem Verantwortungsbereich insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  1. Koordinierung von ressortinternen E-Government- und IT-Angelegenheiten,
  2. Entwicklung und Umsetzung ressortinterner Leitlinien zur Standardisierung und Vereinheitlichung des IT-Einsatzes,
  3. Steuerung der Umsetzung landesweiter Beschlüsse in Bezug auf E-Government und IT,
  4. Koordinierung der Haushaltsanmeldungen für die Bereiche E-Government und IT,
  5. Bereitstellung der E-Government- und IT-spezifischen Informationen an den CPIO beziehungsweise die IT-Leitstelle des Landes auf Anforderung,
  6. Ansprechpersonen gegenüber dem CPIO, der IT-Leitstelle des Landes und dem ZIT-BB.

3.4 RIO-Ausschuss

3.4.1 Zusammensetzung

Dem RIO-Ausschuss gehören der CPIO, die RIO sowie die erste Geschäftsführerin oder der erste Geschäftsführer des ZIT-BB an.

Der RIO-Ausschuss kann Arbeitsgruppen einsetzen. Das Informationssicherheitsmanagement-Team arbeitet als ständige Arbeitsgruppe im RIO-Ausschuss auf Basis der landesweiten Informationssicherheitsleitlinie.

3.4.2 Aufgaben

Der RIO-Ausschuss fasst verbindliche Beschlüsse für die Landesverwaltung in den Bereichen E-Government und IT. Er tauscht sich in diesem Rahmen ressortübergreifend zu Entwicklungen im Land Brandenburg und solchen auf Bund/Länder-Ebene aus.

Der RIO-Ausschuss hat folgende Entscheidungsbefugnisse:

  1. Beschlüsse über die IT-Standards und über die IT-Sicherheitsanforderungen der Landesverwaltung,
  2. Beschlüsse über die Ausgestaltung des Kontrahierungszwangs,
  3. Beschlüsse über die Fortschreibung der E-Government-Strategie,
  4. Beschlüsse über die Fortschreibung der IT-Strategie,
  5. Beschlüsse über die Anforderungen an die landesweite Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur und der Servicelevel, die der ZIT-BB für alle Landesbehörden, Einrichtungen und Landesbetriebe einheitlich anbietet,
  6. Beschlüsse über sonstige Vorlagen des CPIO, der IT-Leitstelle des Landes oder eines Mitglieds des RIO-Ausschusses.

Im Weiteren hat der RIO-Ausschuss insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung grundsätzlicher Entscheidungen der Landesregierung auf dem Gebiet des E-Government und der IT,
  2. Beteiligung bei der Weiterentwicklung der Leistungsangebote des ZIT-BB für die Landesverwaltung (zum Beispiel Servicekataloge, IT-Fortbildungsprogramm).

3.4.3 Verfahren/Stimmberechtigung

Der CPIO und die IT-Leitstelle des Landes bereiten die Sitzungen des RIO-Ausschusses gemeinsam vor.

Jedes Ressort, die Staatskanzlei und die oder der Vorsitzende haben im Fall einer Abstimmung eine Stimme. Die erste Geschäftsführerin oder der erste Geschäftsführer des ZIT-BB besitzt ein Rede- und Vortragsrecht und ist in den den ZIT-BB betreffenden Angelegenheiten anzuhören.

Der RIO-Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit kann auch durch entsprechende vorherige schriftliche Stimmabgabe hergestellt werden.

Der RIO-Ausschuss trifft seine Beschlüsse und Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.

Die Landtagsverwaltung, der Landesrechnungshof und die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht können an den Sitzungen des RIO-Ausschusses beratend teilnehmen. Sonstige Dritte können im Einzelfall hinzugezogen werden.

Der RIO-Ausschuss tagt auf Einladung der oder des Vorsitzenden mindestens zweimal im Jahr. Er kann ferner auf Antrag der RIO einberufen werden.

Näheres regelt eine Geschäftsordnung.

4 Einbindung des ZIT-BB

Der ZIT-BB ist der zentrale IT-Dienstleister für die Landesverwaltung. Aufgaben und Kompetenzen des ZIT-BB ergeben sich aus der Betriebsanweisung als Anlage zum Errichtungserlass in der jeweils geltenden Fassung. Dem Kontrahierungszwang zwischen Landesverwaltung und ZIT-BB ist Rechnung zu tragen.

5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Mit dem Inkrafttreten dieser Richtlinie tritt die E-Government- und IT-Organisationsrichtlinie vom 22. September 2009 (ABl. S. 2087), die durch Beschluss der Landesregierung vom 12. August 2014 (ABl. S. 1127) geändert worden ist, außer Kraft.

Eine Evaluierung der Richtlinie wird bis spätestens 30. Juni 2020 vorgelegt.