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Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2024/2025
Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2024/2025
vom 10. Dezember 2025
(ABl./25, [Nr. 53], S.954)
Mit Rundschreiben - Z B 1 - P 1532/00034/011/002 - vom 24. November 2025 teilte das Bundesministerium der Finanzen aufgrund des § 26 Absatz 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften vom 31. Januar 2023 für den Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge mit. Diese lauten wie folgt:
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Energieträger |
Entgelt (in Euro) |
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pro Quadratmeter/Jahr |
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fossile Brennstoffe |
14,20 |
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Fernwärme und übrige Heizungsarten |
18,90 |
Es wird gebeten, die vom Bundesministerium der Finanzen für seinen Bereich herausgegebenen Beträge für Landesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, entsprechend anzuwenden.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, entsprechend zu verfahren.
Das Rundschreiben „Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2022/2023“ vom 4. März 2024 (ABl. S. 195) wird aufgehoben.
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