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Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2021/2022
Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2021/2022
vom 10. Januar 2023
(ABl./23, [Nr. 4], S.43)
Mit Rundschreiben - Z B 1 - P 1532/15/10003:008 - vom 14. Dezember 2022 teilte das Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 26 Absatz 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften vom 16. Februar 1970 in der ab 10. Oktober 1989 geltenden Fassung für den Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge mit. Diese lauten wie folgt:
Energieträger |
Entgelt (in Euro) |
|
pro Quadratmeter/Jahr |
fossile Brennstoffe |
11,80 |
Fernwärme und übrige Heizungsarten |
15,80 |
Es wird gebeten, die vom Bundesministerium der Finanzen für seinen Bereich herausgegebenen Beträge für Landesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, entsprechend anzuwenden.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, entsprechend zu verfahren.
Das Rundschreiben „Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2020/2021“ vom 13. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 11) wird aufgehoben.