Suche
Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2022/2023
Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2022/2023
vom 4. März 2024
(ABl./24, [Nr. 11], S.195)
Mit Rundschreiben - Z B 1 - P 1532/15/10003:009 - vom 5. Dezember 2023 teilte das Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 26 Absatz 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften vom 31. Januar 2023 für den Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge mit. Diese lauten wie folgt:
|
Energieträger |
Entgelt (in Euro) |
|
|
pro Quadratmeter/Jahr |
|
fossile Brennstoffe |
14,20 |
|
Fernwärme und übrige Heizungsarten |
16,70 |
Es wird gebeten, die vom Bundesministerium der Finanzen für seinen Bereich herausgegebenen Beträge für Landesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, entsprechend anzuwenden.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, entsprechend zu verfahren.
Das Rundschreiben „Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2021/2022“ vom 10. Januar 2023 (ABl. S. 43) wird aufgehoben.
Verwaltungsvorschriften