Suche

Suche innerhalb der Norm

ARCHIV

Link zur Hilfe-Seite

Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2020/2021

Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2020/2021
vom 13. Dezember 2021
(ABl./22, [Nr. 1], S.11)

Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdFE vom 10. Januar 2023
(ABl./23, [Nr. 4], S.43)

Mit Rundschreiben - Z B 1 - P 1532/15/10003:007 vom 9. Dezember 2021 teilte das Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 26 Absatz 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften (DWV) vom 16. Februar 1970 in der ab 10. Oktober 1989 geltenden Fassung für den Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge mit. Diese lauten wie folgt:

Energieträger

Entgelt (in Euro)

 

pro Quadratmeter/Jahr

fossile Brennstoffe

9,32

Fernwärme und übrige Heizungsarten

12,25

Es wird gebeten, die vom Bundesministerium der Finanzen für seinen Bereich herausgegebenen Beträge für Landesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, entsprechend anzuwenden.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, entsprechend zu verfahren.

Die Bekanntmachung „Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen - Festsetzung für den Abrechnungszeitraum 2019/2020“ vom 21. Dezember 2020 (ABl. 2021 S. 46) wird aufgehoben.