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Großraum- und Schwertransporte - Bundesweite Erprobung digitaler Fahrerassistenzsysteme (digitaler Beifahrer)

Großraum- und Schwertransporte - Bundesweite Erprobung digitaler Fahrerassistenzsysteme (digitaler Beifahrer)
vom 28. November 2025
(ABl./25, [Nr. 51], S.826)

Mit dem Erlass „Bundesweiter Pilotbetrieb für digitale Beifahrer bei Großraum- und Schwertransporten - Ergänzung zur RGST-Auflage 21“ vom 4. Juni 2024 (ABl. S. 498) wurde die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde gebeten, im Rahmen eines bundesweiten Pilotbetriebs den sogenannten digitalen Beifahrer im Großraum- und Schwertransport bis zum 31. Dezember 2025 zuzulassen.

Eine bundeseinheitliche Regelung durch das Bundesministerium für Verkehr wird beabsichtigt, jedoch erst voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten können. Die Länder wurden gebeten, die bisherigen Regelungen zu verlängern.

Daher wird der im oben genannten Erlass festgelegte Erprobungszeitraum bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Die Regelungen im oben genannten Erlass gelten somit entsprechend über den 31. Dezember 2025 hinaus weiter. Der Erprobungszeitraum endet vorzeitig, sobald eine dauerhafte bundesweite Regelung in Kraft tritt.