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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenrecht - Bestimmung der Linienführung von Bundesfernstraßen; Hinweise zu § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Fassung 2013

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenrecht - Bestimmung der Linienführung von Bundesfernstraßen; Hinweise zu § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Fassung 2013
vom 9. März 2015
(ABl./15, [Nr. 13], S.319)

Der Runderlass richtet sich an:

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (jetzt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur [BMVI]) hat das Allgemeine Rundschreiben (ARS) Nr. 17/2013 vom 2. April 2013 und die „Hinweise zu § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Fassung April 2013“ übersandt. Das ARS Nr. 13/1996 wurde gleichzeitig aufgehoben.

Hiermit werden das ARS Nr. 17/2013 sowie die „Hinweise zu § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Fassung April 2013“ für die in der Zuständigkeit des Landes liegenden Straßenplanungen eingeführt.

Hinsichtlich

  1. der in Nummer 6 Absatz 3 der „Hinweise zu § 16 FStrG“ genannten Zielabweichung wird auf Artikel 10 des Landesplanungsvertrages verwiesen;
  2. der in Nummer 7 Absatz 1 genannten landesrechtlichen Vorschriften wird auf § 16 des Landesplanungsvertrages und die Gemeinsame Raumordnungsverfahrensverordnung (GROVerfV) hingewiesen;
  3. des in Nummer 12 Absatz 2 und Nummer 14 benannten Bund-Länder-Abstimmungsprozesses wird auf die mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4 Nr. 26/2013 vom 28. Februar 2014 eingeführten Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau, Ausgabe 2012 (RE 2012) hingewiesen.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.