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Formelle Satzungsmäßigkeit
Mustersatzung für die Orts- und Kreisgruppen des BUND Landesverband Brandenburg e. V.

Formelle Satzungsmäßigkeit
Mustersatzung für die Orts- und Kreisgruppen des BUND Landesverband Brandenburg e. V.

vom 19. November 2001

Regionale Untergliederungen von Großvereinen sind nach dem Schreiben des BMF vom 18.10.1988, IV A 2 - S 7104 - 22/88, IV B 4 - S 0170 - 52/88, IV B 7 - S 2704 - 2/88, BStBl I 1988, 443 als nichtrechtsfähige Vereine selbständige Steuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG, wenn sie

  • über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung) verfügen und über diese auf Dauer nach außen im eigenen Namen auftreten und
  • eine eigene Kassenführung haben.

Für die Behandlung der regionalen Untergliederungen als selbständige Steuersubjekte ist es nicht erforderlich, dass sie - neben der Satzung des Hauptvereins - noch eine eigene Satzung haben. Zweck, Aufgaben und Organisation der Untergliederungen können sich auch aus der Satzung des Hauptvereins ergeben.

Die selbständigen regionalen Untergliederungen können jedoch nur dann als gemeinnützig behandelt werden, wenn sie eine eigene Satzung haben, die den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht.

Nach den Ausführungen des BUND Landesverband Brandenburg e. V. ist beabsichtigt, die Untergliederungen (Orts- und Kreisgruppen) als selbständige Steuersubjekte zu organisieren.

Dazu ist mit mir eine Mustersatzung für die Orts- und Kreisgruppen (diese verfolgen nach Auskunft des Landesverbandes jeweils selbst steuerbegünstigte Zwecke à Unmittelbarkeit nach § 57 Abs. 1 AO) abgestimmt worden (Anlage). Diese soll den Untergliederungen anlässlich der Landesdelegiertenversammlung am 24.11.2001 zur Verfügung gestellt werden.

Anlagen

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