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Bundesumzugskostengesetz - Pauschvergütungen für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 des Bundesumzugskostengesetzes

Bundesumzugskostengesetz - Pauschvergütungen für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 des Bundesumzugskostengesetzes
vom 1. August 2024
(ABl./24, [Nr. 36], S.755)

Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 vom 21. Juni 2024 (GVBl. I Nr. 29) sieht Erhöhungen der Dienstbezüge sowohl zum 1. Januar 2024 als auch zum 1. Juli 2024 vor. Diese wirken sich auch auf das für die Bemessung der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 des Bundesumzugskostengesetzes maßgebende Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 aus. Die maßgebenden Besoldungsbeträge wurden mit der Neufassung der Anlage 4 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes vom 16. Juli 2024 (GVBl. I Nr. 42) durch das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg bekannt gegeben.

Die neu errechneten Pauschvergütungen für sonstige Umzugsauslagen für das Land Brandenburg ergeben sich aus der beigefügten Anlage.

Die Umzugspauschale nach § 18 der Auslandsumzugskostenverordnung bleibt davon unberührt.

Die Bekanntmachung zum Bundesumzugskostengesetz - Pauschvergütungen für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 des Bundesumzugskostengesetzes vom 12. August 2019 (ABl. S. 904) wird aufgehoben.

Anlage
zur Bekanntmachung des MdFE
- 12-12-FD 2714-10/2024-001/001 -
vom 1. August 2024

§ 10 BUKG - Pauschvergütung ab 1. Januar 2024

Zeitraum Berechtigte,
die am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes
eine Wohnung i. S. d. § 10 Absatz 3 BUKG hatten
und nach dem Umzug wieder eine Wohnung eingerichtet haben
Berechtigte
ohne Wohnung
i. S. d. § 10 Absatz 3 BUKG

Berechtigte
i. S. d. § 10 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 BUKG

Endgrundgehalt der
BesGr. A 13 x 15 %

Jede andere Person
i. S. d. § 10 Absatz 1 Satz 2
Nummer 2 BUKG

Endgrundgehalt der
BesGr. A 13 x 10 %

Berechtigte
i. S. d. § 10 Absatz 2 BUKG

Endgrundgehalt der
BesGr. A 13 x 3 %

1. Januar 2024
bis
30. Juni 2024

5 916,82 x 15 % =

887,52 €

5 916,82 € x 10 % =

591,68 €

5 916,82 € x 3 % =

177,50 €

ab 1. Juli 2024

6 244,61 € x 15 % =

936,69 €

6 244,61 € x 10 % =

624,46 €

6 244,61 € x 3 % =

187,34 €