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Aufhebung der Richtlinie des Landes Brandenburg für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

Aufhebung der Richtlinie des Landes Brandenburg für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
vom 16. April 2018
(ABl./18, [Nr. 18], S.410)

Die Richtlinie des Landes Brandenburg für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens (Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - jetzt: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung -) vom 28. Mai 2003 (ABl. S. 642), die durch den gemeinsamen Runderlass vom 10. August 2007 (ABl. S. 1825) geändert worden ist, tritt am Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg außer Kraft.

Für die Verwaltung von Bürgschafts- und Kreditverhältnissen, die bis zum Außerkrafttreten der Richtlinie begründet worden sind, gilt die Anlage 1 - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens - AVB - (ABl. 2003 S. 644) fort.