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Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht
Kurzinformation vom 01.10.2003 (Ausgabe 62/03)

Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht
Kurzinformation vom 01.10.2003 (Ausgabe 62/03)

vom 1. Dezember 2003

Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht, Kurzinformation vom 01.10.2003 (Ausgabe 62/03) S 2240 - 24 - St 225

Die Buchführungsgrenzen in § 141 Abs. 1 AO sind durch Art. 6 des Kleinunternehmerförderungsgesetzes vom 31.07.2003, BStBl I 2003, 398, neu gefasst worden. Die erhöhten Grenzen gelten für Umsätze, Gewinne usw. der Kalenderjahre bzw. Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 beginnen (§ 19 Abs. 1 - 4 EGAO i. d. F. des Kleinunternehmerförderungsgesetzes, a. a. O.).

§ 19 Abs. 5 EGAO enthält für die Aufforderung zur Buchführung eine Übergangsregelung dergestalt, dass eine Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht in den Fällen, in denen die alten Grenzen noch maßgebend und überschritten sind, nur ergehen darf, wenn gleichzeitig auch die neuen erhöhten Grenzen überschritten sind. Die erhöhten Grenzen sind auch in anhängigen Verfahren zu beachten.

Die Vordrucke Est 29 „Beginn der Buchführungspflicht - Gewerbebetrieb Nr. 605/63 (10.01)" (OFD CB St 25) und ESt 30 „Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) Nr. 605/64 (10.01)“ (OFD CB St 25) werden demnächst in UNIFA zur Verfügung gestellt und in Papierform nicht mehr neu aufgelegt.

Bis dahin sind die in Anlage beigefügten Vordrucke bei Bedarf (u. a. Durchschrift) zu vervielfältigen und zu verwenden. Restbestände früherer Auflagen sind auszusondern. 

Anlagen